Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Der vorrangige Zweck der Arbeitslosenversicherung ist es, das Einkommen und somit das Existenzminimum von Arbeitsuchenden zu garantieren. Die Leistungen dieser Versicherungsart umfassen folglich den Lohnersatz zur Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld, aber auch Leistungen zur Unterstützung bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses. Alle Bestimmungen zum Instrument der Arbeitslosenversicherung werden im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt, sie gehört damit zum Bereich der Sozialversicherung. In Deutschland ist die Arbeitslosenversicherung für alle Beschäftigte verpflichtend. Befreit von dieser Pflichtversicherung sind nur Selbstständige, Beamte und Mini-Jobber.
Für wen ist die Arbeitslosenversicherung verpflichtend?
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Sitz in Nürnberg und ist der Träger der Arbeitslosenversicherung – die Aufsicht darüber führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In die Arbeitslosenversicherung zahlen folgende Personengruppen:
- Personen mit einem Verdienst, der höher ist als es die geringfügige Beschäftigung zulässt
- Auszubildende
- Personen, die Entgeltersatzleistung erhalten wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Krankentagegeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder eine Erwerbsminderungsrente
- Personen, die sich um Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden wöchentlich sowie an mindestens zwei Tagen in ihrer eigenen Wohnung kümmern
Voraussetzung für alle Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen oder als Pflegepersonen gelten, ist, dass sie unmittelbar vor Leistungsbeginn arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Arbeitslosenversicherung in der Elternzeit
Personen in Elternzeit müssen keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig in Teilzeit tätig sind.
Wie gestaltet sich das Arbeitslosengeld?
Die Arbeitslosenversicherung gehört in Deutschland zum sogenannten Sozialversicherungssystem. Dazu zählen außerdem:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Wird eine Person arbeitslos, bekommt sie im Rahmen der Arbeitslosenversicherung 67 Prozent seines letzten Nettogehalts – bei Personen ohne Kinder sind es 60 Prozent. Die genaue Bezugsdauer hängt jedoch vom Alter und von der Beschäftigungsdauer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ab. Voraussetzung für die Auszahlung des Arbeitslosengelds ist, dass die jeweilige Person sich persönlich arbeitslos gemeldet und in die Versicherung eingezahlt hat. Zudem muss sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Demnach muss in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben:
Wie werden Angestellte bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gelistet?
Um bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gelistet zu sein, müssen Arbeitnehmer nicht selbst aktiv werden. Arbeitgeber sind dafür zuständig, ihre Beschäftigten bei der Krankenkasse zu melden. Die wiederum kümmert sich um die Anmeldung der jeweiligen Person bei der Arbeitslosenversicherung.
Welche Leistungen umfasst das Arbeitslosengeld?
Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erfolgt durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt 50 Prozent, die andere Hälfte steuert der Arbeitgeber bei. Seit dem 1. Januar 2024 liegen die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung bei 2,6 % des Bruttoeinkommens. Neben dem Arbeitslosengeld werden die Beiträge außerdem zur Finanzierung der weiteren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung genutzt, die vorrangig der Arbeitsförderung dienen:
- Finanzierung von Weiterbildungen
- Auszahlung von Kurzarbeitergeld
- Beratung bei der Berufsauswahl und -findung
- Gründungszuschuss bei Existenzgründung
- Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende
- Bezuschussung für die Inklusion von behinderten Menschen
Probleme der Arbeitslosenversicherung
Als häufig diskutiertes Problem der Arbeitslosenversicherung gilt die Tatsache, dass zwischen Leistungen und Beiträgen kein Gleichgewicht besteht. Deutlich wird das daran, dass die Versicherung beispielsweise auch für sogenannte versicherungsfremde Maßnahmen wie Umschulungen oder Arbeitsförderungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung aufkommt, obwohl die Grundsicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit das Hauptziel ist. Kritiker monieren, dass es Zweck der Arbeitslosenversicherung sei, die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abzufedern, jedoch nicht das strukturelle Problem der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Wann können Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen?
Unternehmer oder Freiberufler gehören nicht zum Kreis der Pflichtversicherten, wenn es um das Thema Arbeitslosenversicherung geht. Die Arbeitslosenversicherung greift für Selbstständige aber weiterhin, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Durchführung einer Existenzgründung
- Selbstständige Tätigkeit im wöchentlichen Rahmen von mindestens 15 Stunden
- Meldung bei der Arbeitslosenversicherung spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit
- Versicherungspflichtige Tätigkeit für mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor Beginn der Existenzgründung oder Bezug einer Entgeltersatzleistung
Der Antrag zur fortbestehenden Versicherung muss bei der jeweiligen Arbeitsagentur eingereicht und die Selbstständigkeit mithilfe einer Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin attestiert werden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2022 betragen für Selbstständige 78,96 Euro (West) und 75,60 Euro (Ost) monatlich und müssen in voller Höhe selbst bezahlt werden. Demnach ist das persönliche Einkommen einer Selbstständigkeit für die Berechnung der Beiträge irrelevant. Die Höhe des Arbeitslosengelds orientiert sich an einem fiktiven Arbeitsentgelt, das maßgeblich von der Beschäftigung, der dafür erforderlichen Qualifikation sowie der Vermittlungsbemühung der Arbeitsagentur beeinflusst wird. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung wird die Unterstützung bis zu 12 Monate und ab 55 Jahren bis zu 18 Monaten gewährt.
Private Vorsorge bei Selbstständigkeit
All diejenigen Berufsgruppen, die nicht von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen können, sollten privat vorsorgen. Das geht über die Bundesagentur für Arbeit oder auch bei einigen privaten Anbietern von Versicherungen.
Arbeitslosenversicherung – Alles Wichtige auf einen Blick
- Die Arbeitslosenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und für alle Beschäftigten verpflichtend. Ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, Beamte oder Mini-Jobber.
- Diese Versicherung dient vorrangig dazu, das Einkommen von arbeitssuchenden Menschen zu sichern.
- Darüber hinaus übernimmt die Arbeitslosenversicherung Aufgaben wie die Finanzierung von Weiterbildungen und Umschulungen oder Beratungen zur Berufsauswahl.
- Im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalten die Versicherten 67 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Personen ohne Kinder erhalten 60 Prozent.
- Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt 50 Prozent, dementsprechend übernehmen die Beschäftigten die zweite Hälfte.
- In der Regel wird das Arbeitslosengeld 12 Monate lang ausgezahlt. Die genaue Bezugsdauer hängt aber vom Alter und der Einzahlungsdauer in die Versicherung ab.
- Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Dafür müssen sie sich unter anderem innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Existenzgründung bei der Bundesagentur für Arbeit zurückmelden.
- Selbstständige, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können sich um eine private Arbeitslosenversicherung kümmern. Gleiches gilt für Beamte und andere nicht-versicherungspflichtige Personengruppen.