Lohnfortzahlung – Was ist das?
Bei der Lohnfortzahlung handelt es sich um eine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses regelt die Fortsetzung der Gehaltszahlung der Mitarbeitenden im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Arbeitsunfall.
Wann Angestellte Anspruch auf Lohnfortzahlung haben
Angestellte haben Anspruch auf Lohnfortzahlungen bei
- Arbeitsunfall
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Reha
Welche Rolle spielt das Bundesarbeitsgericht?
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet in Einzelfällen über die Anspruchsberechtigung auf Lohnfortzahlung.
- Eine Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist, dass seit vier Wochen ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern bestand.
- Für die Lohnfortzahlungen im Mutterschutz gilt, dass Arbeitgeber die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis zu acht Wochen nach der Niederkunft Lohnfortzahlungen in Höhe des Nettogehaltes zahlen müssen. Das Nettoarbeitsentgelt setzt sich aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Mutterschutzlohn der Arbeitgeber zusammen und beträgt die gleiche Höhe wie Ihr bisheriges Nettogehalt. Um die genaue Differenz als Zuschuss zum Mutterschutzgeld zu berechnen und somit Ihre Kosten als Arbeitgeber zu ermitteln, nutzen Sie ganz einfach unseren Mutterschaftsgeld-Rechner.
- Im Normalfall gilt ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur oder Reha, insofern diese von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin oder der Krankenversicherung bewilligt wird.
- Erfolgt aufgrund Ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, zahlen Arbeitgeber und Krankenkasse in dieser Zeit Ihr Nettoarbeitsentgelt. Dabei werden die Arbeitgeber durch den gesetzlich geregelten sogenannten Umlagesatz 2 entlastet. Im Falle eines Beschäftigungsverbots wird die Lohnfortzahlung zu 100 % an die Arbeitgeber zurückerstattet.
- Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt auch beim Minijob oder Teilzeitvertrag.
- Bei Kurzarbeit erhalten Sie ebenfalls eine Lohnfortzahlung. Die örtliche Agentur für Arbeit erstattet Ihnen die Kürzung Ihres Gehalts. Sie bekommen also zwar von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin weniger, den fehlenden Betrag schustert die Agentur dazu.
- In der Probezeit werden Lohnfortzahlungen geleistet, wenn Angestellte nach vier Wochen Arbeitsverhältnis aber immer noch innerhalb der Probezeit erkranken.
Wie lange haben Mitarbeitende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit gilt für maximal sechs Wochen nach jeder neuen Erkrankung. In dieser Zeit müssen Arbeitgeber den Mitarbeitenden weiterhin ihr volles Gehalt zahlen.
- Wenn im Anschluss an die sechs Wochen eine neue Krankheit auftritt, muss für diese erneut sechs Wochen Entgelt gezahlt werden, ohne dass Mitarbeitende zwischenzeitlich wieder arbeiten müssen.
- Auch eine Lohnfortzahlung bei gleicher Krankheit mit Unterbrechung ist möglich, wenn die Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten umfasst. In diesem Fall müssen Arbeitgeber erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlungen leisten.
Wer bezahlt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
In erster Linie sind Arbeitgeber für die Lohnfortzahlungen zuständig. In einigen Fällen ist es jedoch die Krankenkasse:
- Wenn die Krankheit länger andauert, zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse die Lohnfortzahlung für die Mitarbeitenden. Das ist das sogenannte Krankengeld. Arbeitgeber sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, Lohnfortzahlungen zu leisten.
- Wenn Arbeitgeber zu Recht oder Unrecht die Lohnfortzahlung verweigern, springt die Krankenkasse der Mitarbeitenden ein und übernimmt die Entgeltfortzahlung.
Haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung?
Arbeitgeber sind verpflichtet am Umlageverfahren teilzunehmen. Dabei zahlen sie Umlagesätze an die Krankenkasse der Mitarbeitenden. So wird ihnen im Krankheitsfall ein bestimmter Prozentsatz der Lohnfortzahlungen von der Krankenkasse erstattet, jedoch nie 100 %.
- U1 ist die sogenannte Krankheitsumlage. Hierbei handelt es sich um eine Entgeltfortzahlungsversicherung der Arbeitgeber. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch U1 variiert zwischen 40 bis 80 % und ist dabei abhängig von der jeweiligen Krankenkasse der Mitarbeitenden.
- U2 funktioniert als Mutterschutzumlage. Arbeitgeber zahlen einen regelmäßigen Beitrag ein. Im Falle einer Schwangerschaft der Mitarbeiterinnen erstattet die jeweilige Krankenkasse die anfallenden Mutterschutzleistungen bis zu 100 %.
Erstattung bei behördlicher Anordnung von Quarantäne
Auch die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende, die sich unter behördlicher Anordnung in Quarantäne befinden, kann erstattet werden. Dabei müssen Arbeitgeber bis spätestens 12 Monate nach der Quarantäne ihren Anspruch auf Erstattung bei der entsprechenden Behörde, meistens das Gesundheitsamt, geltend machen.
Berechnung der Lohnfortzahlungen
Um die Entgeltfortzahlung an erkrankte Arbeitnehmer zu errechnen, wird nicht das Bruttoarbeitsentgelt im Sinne des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts berechnet, sondern ein Entgelt im Sinne des Arbeitsrechts. Das heißt, dass auch Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt summiert werden müssen.
Die Lohnfortzahlungen lassen sich mit einer fixen Formel selbst ermitteln:
Monatliches Entgelt x Zahl der Arbeitstage während der Entgeltfortzahlung / Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats.
Diese Beispielberechnung zeigt eine Lohnortzahlung anhand eines Monatsentgelts von 3.000 € brutto auf:
Entgeltfortzahlungsrechner: Lohnfortzahlung einfach berechnen
Wenn Sie die Berechnung der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeitende nicht von Hand machen wollen, nutzen Sie einfach unseren Entgeltfortzahlungsrechner. Füllen Sie hierfür einfach die nötigen Felder aus. So gelingt Ihnen die Rechnung schnell und fehlerfrei!
Lohnfortzahlung – Alles Wichtige auf einen Blick
- Die Lohnfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Sie regelt die Gehaltszahlung der Arbeitnehmer bei Krankheitsfall, Mutterschutz oder Arbeitsunfall.
- Die Entgeltfortzahlung für die Mitarbeitenden erfolgt in der Regel durch die Arbeitgeber. Bei langandauernder Krankheit jedoch durch die Krankenkasse in Form von Krankengeld.
- Die Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber bei Krankheitsfall erfolgt bis zu sechs Wochen nach Krankheitsbeginn.
- Das Umschlagverfahren regelt die Erstattungssätze für Arbeitgeber durch die Krankenkasse. U1 gilt bei Krankheits- und Arbeitsunfall, U2 regelt den Mutterschutz.
- Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch beim Minijob, in Teilzeit und Kurzarbeit, nach denselben Bedingungen wie bei Vollzeitbeschäftigten.