Was sind Sozialversicherungsbeiträge?
Sozialversicherungsbeiträge sind Zahlungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zur Deckung der Sozialversicherung leisten müssen. Dazu zählen die Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Da die gesetzliche Sozialversicherung (SV) in Deutschland verpflichtend ist, müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten von ihren Bruttogehältern abführen. Annahmestelle sind die Krankenkassen, die die SV-Beträge an die jeweiligen Versicherungsträger übergeben.
Was fällt unter die Sozialversicherungsbeiträge?
Das Sozialversicherungssystem bildet in Deutschland das Fundament des sogenannten Wohlfahrts- oder Sozialstaates. Bei der sozialen Sicherheit geht es darum, Folgen durch Risiken wie Arbeitslosigkeit, Unfälle oder Berufsunfähigkeit zu minimieren und durch die Sozialversicherung aufzufangen. Diese Leistungen werden durch die Sozialversicherungsabgaben der Beitragszahler finanziert. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass alle Versicherten die gleichen Leistungen bekommen, das Ausmaß jedoch von der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge abhängig ist.
Prinzipiell sind in Deutschland alle Lohnarten bzw. Personen sozialversicherungspflichtig, die mehr als 450 Euro im Monat erwirtschaften. Hingegen sind folgende Berufsgruppen von der Versicherungspflicht ausgenommen:
- Beamte
- Soldaten
- Unternehmer
- Freiberufler
- geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Für Künstler und Publizisten gibt es die Künstlersozialkasse
Künstler und Publizisten haben das Recht, über die Künstlersozialkasse versichert zu werden, sofern sie Musik oder Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Die Künstlersozialkasse gibt ihnen einen Versicherungsschutz, der mit dem Niveau der gesetzlichen Pflichtversicherungen zu vergleichen ist. Die Höhe der Zahlungen und Leistungen hängen maßgeblich vom Einkommen ab.
Die fünf Säulen der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen. Im Folgenden eine Übersicht wie die Sozialversicherungsbeiträge genutzt werden:
Erstattung bei zu viel oder fälschlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen
Wenn Sie zu viel oder gar fälschlicherweise gezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern. Prinzipiell wird eine Verrechnung der Leistungen bevorzugt. Ist dies aber nicht möglich, steht auch eine Erstattung zur Auswahl.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2024
Um die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen, werden die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung im Jahr 2024 sowie die Einkommenshöhe des Versicherten benötigt. Die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen Arbeitnehmer, die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber getragen. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung, die nicht in der Tabelle gelistet ist. Die 1,6 Prozent vom Bruttoeinkommen werden nämlich vom Arbeitgeber finanziert. Die Sätze unterlagen in den letzten Jahren immer wieder Schwankungen. Im Folgenden eine Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2024:
Wann sind die Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Sozialversicherungsbeiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der jeweiligen Tätigkeit fällig. Demnach handelt es sich bei der Zahlung der Sozialabgaben um Vorauszahlungen des nächsten Monats und somit um eine Schätzung.
Sozialversicherungsbeiträge – Alles Wichtige auf einen Blick
- Bei den Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um die Beträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Bruttogehalt zahlen. Von diesen Summen wird das deutsche Sozialversicherungssystem finanziert.
- Zu den Sozialversicherungen gehören die Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
- Die Sozialversicherungsbeträge gehen an die Krankenkassen, die diese wiederum an die einzelnen Versicherungsträger weiterleiten.
- Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeträge ist aktuell in 2024 der drittletzte Bankarbeitstag des Monats.
- Prinzipiell ist in Deutschland jeder Beschäftigte, der mehr als 538 Euro im Monat verdient, sozialversicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Beamte, Soldaten und Unternehmer.
- Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt rund 40,9 Prozent vom Bruttoeinkommen im Jahr 2024. Die Hälfte wird vom Arbeitgeber, die andere Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung, die der Arbeitgeber mit 1,6 Prozent gänzlich allein trägt.
- Im Internet gibt es für Unternehmer die Möglichkeit, mit einem kostenlosen Rechner die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte ganz leicht zu ermitteln.