Grundfreibetrag
Höhe und Zweck

Lexware
Kategorie
This is some text inside of a div block.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.
Definition

Welche Bedeutung hat der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein gewisser Teil des Einkommens nicht versteuert wird. Auf diese Weise soll das sogenannte Existenzminimum für alle Bürger gesichert werden. Einkommen, das unterhalb des Existenzminimums (also im Freibetrag) liegt, untersteht daher nicht der Einkommenssteuer. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen wiederum den Grundfreibetrag, wird die Einkommenssteuer fällig.

Wonach richtet sich der Grundfreibetrag und wie wird er ermittelt?

Wie schon erwähnt, dient der Grundfreibetrag der Sicherung des Existenzminimums. Damit sollen sich Menschen in Deutschland einen gewissen Lebensstandard finanziell leisten können. Als Basis für die Festlegung des Grundfreibetrags fungiert der „Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellendem Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern“, auch als Existenzminimumbericht bekannt. Er muss alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt werden und bildet lediglich eine Prognose ab.

Die Höhe des Existenzminimums hängt dabei davon ab, wieviel Geld der Staat jährlich im Bereich der Sozialhilfe zur Verfügung stellt. Zudem hat die Kostenentwicklung in folgenden Bereichen Einfluss auf die Festlegung der Freibetragshöhe:

  • Kleidung
  • Ernährung
  • Kosten für Miete und Wohnung
  • Körperpflege
  • Heizkosten
  • Freizeit- und Kulturangebote
  • Mobilität
  • Bildung

Sonderbedarf, der nur einzelne oder bestimmte Gruppen betrefft, wird bei der Ermittlung des Grundfreibetrags nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für einen Mehrbedarf, der durch Arbeit entsteht. Aufwendungen, die durch Erwerbsarbeit entstehen (z. B. Werbungskosten) können steuerrechtlich mittels Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Außerdem haben die Beiträge zu Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung keinerlei Auswirkung auf die Festlegung des Grundfreibetrags. Sie können nach § 10 EStG als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Wer hat Anspruch auf den Grundfreibetrag?

Laut § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) besteht der Anspruch auf den Grundfreibetrag für alle einkommenssteuerpflichtigen Personen. Dazu zählen u. a.:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Selbstständige
  • Rentner
  • Studierende

Die Höhe des Freibetrags wird dabei jährlich angepasst und bei allen Steuerzahlenden automatisch berücksichtigt.

Ist der Grundfreibetrag Brutto oder Netto?

Hier lautet die Antwort: weder noch. Grundsätzlich wird der Grundfreibeitrag vom Einkommen abgezogen, das versteuert werden muss. Das zu versteuernde Einkommen wiederum meint das Bruttoeinkommen minus aller abzugsberechtigten Aufwendungen inklusive Lohnsteuerabzug. Da diese von Steuerzahler zu Steuerzahler komplett individuell sind und für bestimmte Personengruppen unterschiedliche Steuerfreibeträge gelten, ist die Bezugsgröße des Grundfreibetrags weder Brutto noch Netto.

Info

Klein, aber fein: Der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze

Eine Freigrenze funktioniert auf andere Weise als ein steuerlicher Freibetrag. Wird eine Freigrenze überschritten, so unterliegt anschließend der volle Betrag der Steuerpflicht. Beim Freibetrag läuft das anders ab: Alles, was unter dem Grundfreibetrag liegt, untersteht keiner Steuerpflicht – dabei ist es unerheblich, wie hoch das Jahreseinkommen der Steuerzahler durch den Arbeitslohn insgesamt ist.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Aufgrund des „Zweiten Gesetzes ‎zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung ‎weiterer steuerlicher Regelungen" (Zweites Familienentlastungsgesetz) gelten für den Grundfreibetrag 2024 folgende Vorgaben:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 10.908 Euro (im Jahr 2023) auf 11.604 Euro (2024) an.  Entscheiden sich Ehepaare oder Lebenspartner für eine Zusammenveranlagung, dürfen die doppelten Beträge geltend gemacht werden.
  • Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2024 einheitlich für jedes Kind 250 Euro im Monat.
  • Der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungsfreibetrag) steigt auf 6.612 Euro (2024). Voraussetzung ist hier die Zusammenveranlagung.
  • Um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen, kommt es bei den Tarifeckwerten der Einkommenssteuer aufgrund der geschätzten Inflationsraten für das Jahr 2024 (um 2,5 Prozent) zu einer Verschiebung nach rechts.

Wie haben sich die Freibeträge in den vergangenen Jahren bei der Einkommenssteuer entwickelt?

Bei der Änderung des Grundfreibetrags fällt mit Blick auf die vergangenen Jahre auf, dass die entsprechenden Beträge im Lauf der Zeit kontinuierlich zugenommen haben. Das lässt darauf schließen, dass hierzulande auch die Aufwendungen zur Absicherung des Existenzminimums angestiegen sind. Diese Tabelle liefert noch einmal einen detaillierten Überblick:

Lohn
Grundfreibetrag für Ledige
Grundfreibetrag für Verheiratete
(bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)

2010
8.004 Euro
15.328 Euro
2011
8.004 Euro
16.008 Euro
2012
8.004 Euro
16.008 Euro
2013
8.130 Euro
16.260 Euro
2014
8.354 Euro
16.708 Euro
2015
8.472 Euro
16.944 Euro
2016
8.652 Euro
17.304 Euro
2017
8.820 Euro
17.640 Euro
2018
9.000 Euro
18.000 Euro
2019
9.168 Euro
18.336 Euro
2020
9.408 Euro
18.816 Euro
2021
9.744 Euro
19.488 Euro
2022
10.347 Euro
20.694 Euro
2023
10.908 Euro
21.816 Euro
2024
11.604 Euro
23.208 Euro

Einkommensteuer & Rente: Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, muss für diese auch Steuern zahlen. Das betrifft nicht nur Selbstständige sowie Beschäftigte. Selbst wer schon aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist und eine Altersrente erhält, für den oder die ist die Einkommenssteuer nach wie vor relevant. Abgabe einer Steuererklärung ist Pflicht, wenn der steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Rentner, deren Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen, müssen dagegen keine Steuern abführen.

Doch selbst wenn bei vielen Alterseinkünften der Freibetrag greift, werden seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes Renten in Deutschland seit dem 1. Januar 2005 „nachgelagert besteuert“. Hierfür wird der persönliche Steuersatz herangezogen. Die nachgelagerte Besteuerung greift nicht nur bei der gesetzlichen Rente. Die Versteuerung entsprechend des persönlichen Steuersatzes wird ebenfalls bei Hinterbliebenenrenten (Witwen- oder Waisenrenten) sowie Renten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit angewandt. Auch wer privat mit Hilfe von Riester-, Rürup-Rente oder durch eine betriebliche Altersvorsorge vorgesorgt hat, muss im Rentenalter die volle Steuerpflicht in Höhe des individuellen Steuersatzes leisten.

Daneben besteht aber der sogenannte Rentenfreibetrag, also der Rententeil, für den keine Steuern anfallen. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und wurde für das Jahr 2024 mit einer Höhe von 16 Prozent festgesetzt. Bedeutet unterm Strich: 16 Prozent der Rente sind steuerfrei, die restlichen 84 Prozent müssen jedoch versteuert werden. Dabei nimmt der steuerfreie Anteil der Renten in den kommenden Jahren aber stetig ab. Voraussichtlich im Jahr 2040 müssen Renten in Deutschland zu 100 Prozent versteuert werden.

Notebook, Smartphone und Kopfhörer auf einem Schreibtisch
Buchhaltung einfach sicher
Hilfreiches Wissen zu den Themen Buchhaltung, BWL, Steuern und Finanzen

Als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer müssen Sie sich stets mit verschiedensten Themen auseinandersetzen, um Ihren Geschäftserfolg auch langfristig zu sichern. Erfahren Sie hier alles rund um die Themen Buchhaltung, BWL, Steuern und Finanzen.

mehr erfahren

Wie hoch sind die Freibeträge bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit?

Viele Menschen arbeiten in einem Mini-, Midi- oder Teilzeitjob, um einen Teil ihres Lebensunterhalts selbst zu verdienen und um ihre soziale Abhängigkeit zu reduzieren. Bei der Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit soll daher sichergestellt werden, dass Menschen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben über mehr Haushaltseinkommen verfügen als Personen, die nicht arbeiten.

Daher gelten auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) bestimmte Freibeträge. Die ersten 100 Euro aus einer Erwerbstätigkeit werden demnach nicht an das ALG II angerechnet und sind somit steuerfrei. Anschließend können gestaffelte Freibeträge geltend gemacht werden:

  • Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1.000 Euro: Empfänger von ALG II dürfen zusätzliche 20 Prozent behalten.
  • Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: Den Bezieher von Arbeitslosengeld II bleiben weitere zehn Prozent.

Beispiel für ein Bruttoeinkommen von 900 Euro aus Erwerbstätigkeit:

Freibetrag von 100 Euro + 160 Euro (20 Prozent von 800 Euro) = 260 Euro
Diese 260 Euro werden vom Nettoeinkommen abgezogen und daher bei der Höhenfestlegung des ALG II unbeachtet gelassen. Auf diese Weise nimmt das Haushaltseinkommen um 260 Euro zu.

Was ist die beschränkte Steuerpflicht beim Grundfreibetrag?

Eine beschränkte Steuerpflicht greift nach § 1 Absatz 4 EStG für Personen, „die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen“. Bestehen daneben ausländische Einkünfte oder inländische Einkünfte, die § 49 EStG nicht umfasst, werden diese bei der Kategorisierung als beschränkt steuerpflichtig nicht berücksichtigt.

Bei beschränkt Steuerpflichtigen orientiert sich die Berechnung der Einkommenssteuer grundsätzlich an dem Grundtarif – der Grundfreibetrag wird nicht berücksichtigt. In solch einem Fall wird daher der geltende Freibetrag auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Anschließend wird bei diesem erhöhten Einkommen der Grundtarif entsprechend § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG angewandt.

Zusätzlich dürfen bei der Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen einige persönliche oder familienbezogene Leistungen nicht berücksichtigt werden. Außergewöhnliche Belastungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden und auch das Splittingverfahren bei Ehegatten darf nicht geltend gemacht werden.

Der Grundfreibetrag bei einzelnen Personengruppen

Grundsätzlich lässt sich der Grundfreibetrag bei Beschäftigten unkompliziert anwenden: Wessen Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, muss keine Steuern abführen. Wer mehr verdient, muss dies beim Finanzamt angeben, kann aber unter Umständen andere Freibeträge geltend machen. Doch so einfach ist es nicht immer. Das zeigen folgende Personengruppen:

Der Grundfreibetrag bei Alleinerziehenden

Speziell für alleinerziehende Mütter und Väter kann es im Alltag manchmal schwierig werden, finanziell über die Runden zu kommen. Grundsätzlich haben Alleinerziehende sowohl Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags sowie die Hälfte des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf.

Zudem haben Mütter und Väter, die ihre Kinder allein aufziehen, Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro (Stand 2024). Voraussetzungen sind, dass das Kind beim entsprechenden Elternteil lebt und die Mutter oder der Vater entsprechend Kindergeld sowie Freibeträge beziehen. Der Entlastungsbetrag erhöht sich für jedes weitere Kind um 240.

Info

Klein, aber fein: Der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze

Eine Freigrenze funktioniert auf andere Weise als ein steuerlicher Freibetrag. Wird eine Freigrenze überschritten, so unterliegt anschließend der volle Betrag der Steuerpflicht. Beim Freibetrag läuft das anders ab: Alles, was unter dem Grundfreibetrag liegt, untersteht keiner Steuerpflicht – dabei ist es unerheblich, wie hoch das Jahreseinkommen der Steuerzahler durch den Arbeitslohn insgesamt ist.

Der Grundfreibetrag in der Ausbildung

Fallen auch für Azubis Steuern an? Die Antwort auf diese Frage hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab und zwar, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und in welcher Lohnsteuerklasse sich die Auszubildenden befinden.

Azubis müssen demnach keine Steuern zahlen, wenn:

  • es für die Ausbildung keine Vergütung gibt
  • der Bruttolohn weniger als 1.335 Euro monatlich beträgt
  • sie unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2024) liegen

Wer über der Grenze von 11.604 Euro liegt, der oder die muss die Lohnsteuer (und je nach Konfession zusätzlich die Kirchensteuer) ans Finanzamt abführen.

Der Grundfreibetrag für Schuldner

Wer in eine Pfändung involviert ist, hat ebenfalls Anspruch auf den Grundfreibetrag. Er beträgt seit dem 1. Januar 2024 1.409,99 Euro und gilt für alle Schuldner, für die keine Unterhaltspflicht besteht.

Besteht dagegen eine Unterhaltsverpflichtung, so erhöht sich der Freibetrag für Schuldner. Dabei steigt die Pfändungsfreigrenze entsprechend der Personenzahl an, für die Schuldner Unterhalt zahlen müssen (z. B. Kinder, Eheleute, geschiedene Eheleute). Diese Tabelle verdeutlicht den entsprechenden Anstieg:

Personenzahl
Pfändungsgrenze ab dem 1. Januar 2024
Keine Unterhaltszahlung
1.409,99 Euro
1 Unterhaltsberechtigte:r
1.939,99 Euro
2 Unterhaltsberechtigte
2.229,99 Euro
3 Unterhaltsberechtigte
2.519,99 Euro
4 Unterhaltsberechtigte
2.819,99 Euro
5 Unterhaltsberechtigte
3.109,99 Euro

Zusammenfassung

Grundfreibetrag – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Der Grundfreibetrag dient dem Zweck, das Existenzminimum von Erwerbstätigen abzusichern.
  • Für Einkommen, die unter dem Grundfreibetrag liegen, fallen demnach keine Steuern an.
  • Ein Anspruch auf diesen Freibetrag besteht in Deutschland für alle steuerpflichtigen Personen.
  • Der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden. Er wird bei der Festlegung der Steuerlast automatisch berücksichtigt.
  • Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr neu angepasst und richtet sich nach den Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe sowie der Kostentwicklung für Ausgaben des täglichen Lebens.
  • In den vergangenen Jahren ist der Grundfreibetrag fast ausnahmslos kontinuierlich angestiegen.