Pflegeversicherung
Absicherung im Ernstfall

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Definition

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung (PV) bildet seit dem 1. Januar 1995 neben der Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems. Als Teil des Wohlfahrts- oder Sozialstaates ist sie eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat versicherten Personen in Deutschland. Wie bei den Sozialversicherungsbeiträgen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den Beitrag zur Pflegeversicherung zur Hälfte. Da die soziale Pflegeversicherung in der Regel nicht für alle Kosten der häuslichen oder stationären Pflege ausreicht, wird sie auch als Teilkostenversicherung bezeichnet. Für die Differenz kommen die Patienten, Angehörigen oder die Sozialhilfe auf.

Wie funktioniert die gesetzliche Pflegeversicherung?

Träger der Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Pflegekassen, die in der Regel Teil einer Krankenversicherung sind. Das Sozialversicherungssystem sieht nämlich vor, dass jede Krankenkasse ihren Kunden auch eine Pflegeversicherung anbieten muss. Daher ist jede Person in Deutschland dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert ist. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Blick auf die relevanten Lohnarten 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Dabei zahlen Arbeitgeber 50 Prozent der PV-Beiträge für ihre abhängig Beschäftigten.

Info

Besonderheit: Pflegeversicherung für Kinderlose

Hat jemand keine Kinder oder Stiefkinder muss er seit 2022 einen Beitragszuschlag von 0,35 Beitragszusatzpunkten zahlen. Das gilt auch für Personen, deren Kinder älter als 23 Jahre sind.

Die Pflichtversicherungsgrenze regelt zudem, dass Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von bis zu 5.775 Euro oder einem Jahreseinkommen von bis zu 69.300,00 Euro gesetzlich pflegeversichert bleiben müssen. Überschreiten sie diese Grenzen in einem Jahr, haben sie das Recht, in die private Pflegepflichtversicherung zu wechseln.

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Pflegeversicherung bei Privatversicherten

Auch Privatversicherte sind dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. In der Regel sind sie damit bei ihrer privaten Krankenversicherung angegliedert. Wie viel Beitrag freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen müssen, orientiert sich ebenfalls an ihrem Einkommen. Liegt ein nur geringer Verdienst vor, bemessen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung beispielsweise im Jahr 2024 am fiktiven Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro. Da sich dieses jährlich ändern kann, sollte man sich regelmäßig bei der jeweiligen Krankenkasse informieren.

Was sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind äußerst umfassend und richten sich in ihrer Höhe nach dem Pflegegrad. Im Folgenden eine Auswahl der gängigsten Leistungen:

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 steht Bedürftigen ein monatliches Pflegegeld zu, um ihre häusliche Pflege durch Familie, Freunde oder andere Betreuer zu finanzieren.

Pflegesachleistungen

Personen, die sich zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lassen möchten, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen anstelle des Pflegegelds. Im Prinzip werden damit Dienstleistungen wie Körperpflege oder Haushaltsführung finanziert.

Tages- und Nachtpflege

Zudem ist es möglich, sich eine teilstationäre Versorgung in Form einer Tages- oder Nachtpflege genehmigen zu lassen. Benötigt wird diese Unterstützung zum Beispiel, um eine Pflegeperson zu entlasten oder einen bestimmten Tagesabschnitt mit professioneller Hilfe zu überbrücken.

Verhinderungspflege

Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderen privaten Terminen der Pflegeperson ist es möglich, für bis zu sechs Wochen jährlich einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. In dieser Zeit wird die pflegebedürftige Person beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung untergebracht.

Umwandlungsanspruch

Wurden die gestatteten Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen, dürfen bis zu 40 Prozent des eigentlichen Betrags für andere Alltagsdienstleistungen verwendet werden.

Stationäre Pflege

Kann eine Person nicht mehr zu Hause betreut werden, finanziert die Pflegepflichtversicherung, je nach Pflegegrad, den Aufenthalt in vollstationären Einrichtungen. Handelt es sich um eine Versorgung von bis zu acht Wochen, spricht man von einer Kurzzeitpflege.

Pflegeunterstützungsgeld

Kann ein Angestellter seiner Arbeit für bis zu zehn Tagen nicht nachgehen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, steht ihm ein Pflegeunterstützungsgeld für diesen Zeitraum zu. Dieses Geld dient als Ausgleich für den versäumten Lohn.

Wohnraumanpassung

Die Pflegeversicherung fördert außerdem Renovierungen und Umbauten einer Wohnung, um diese möglichst barrierefrei für die pflegebedürftige Person zu gestalten. Der Betrag beläuft sich auf einmalig 4.000 Euro, wobei der Zuschuss bei sich änderndem Pflegegrad auch mehrmals gewährt werden kann.

Info

Kinder bis 18 Jahre sind familienversichert

Die Sozialversicherung sieht vor, dass auch Kinder bis zum Ende ihres 18. Lebensjahres über ihre Familie mitversichert sind. Daher ist eine zusätzliche Pflegevorsorge für Kinder nicht notwendig. Sollte ein Kind zum Pflegefall werden, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten im gleichen Ausmaß wie bei Erwachsenen.

Pflegeversicherung: Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Der Medizinische Dienst (MDK) oder Medicproof für privat Versicherte begutachten vor Ort, ob und in welchem Maße eine Pflegebedürftigkeit beim Versicherten vorliegt. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, die aktuellen Pflegemaßnahmen zu beurteilen und Hilfestellung zu geben. Für die Begutachtung nutzen sie sechs Kriterien, für die sie eine Punktzahl zwischen 12.5 und 100 vergeben: Der Pflegebedarf steigt demnach mit den vergebenen Punkten:

Modul
Gewichtung
Erklärung
Mobilität
10 %
Hier wird geprüft, wie selbstständig sich die Person bewegen und ihre Körperhaltung anpassen kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
15 %
Die Gutachter analysieren in diesem Punkt, ob sich die Person klar und deutlich verständigen kann und die Personen seines Umfelds erkennt. Darüber hinaus wird überprüft, ob seine Handlungen logisch sind und eine Selbstständigkeit gegeben ist.
Verhalten und psychische Problemlagen
15 %
Hier geht es darum, ob der Pflegebedürftige, gefährliche oder besorgniserregende Verhaltensweisen zeigt: Beispielsweise gehören dazu Depressionen, Aggressivität oder Wahnvorstellungen.
Selbstversorgung
40 %
Bei der Selbstversorgung geht es darum, wie gut sich die jeweilige Person um sich selbst kümmern kann. Dazu zählt unter anderem die Körperhygiene, der Toilettengang sowie das An- und Ausziehen.
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 %
Diese Kategorie beschäftigt sich damit, inwiefern die jeweilige Person sich selbst mit Medikamenten versorgen, zum Arzt gehen und andere medizinisch notwendige Maßnahmen anwenden kann.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %
Mit der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte ist gemeint, ob die pflegebedürftige Person ihre Routine selbstständig ausführen kann. Dazu zählen zum Beispiel Treffen mit Freunden, das Ausüben von Hobbys und der Besuch des Supermarkts.

Ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland zwar Pflicht, aber nicht darauf ausgelegt, alle anfallenden Kosten einer stationären oder ambulanten Pflege zu decken. Daher ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll, um die Differenz zwischen dem ausgezahlten Pflegegeld und den eigentlichen Pflegekosten zu finanzieren. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diesen Betrag selbst zu zahlen, werden oftmals die Kinder zur Kasse gebeten. Nur wenn auch diese die finanziellen Mittel nicht besitzen, unterstützt das Sozialamt.

Für eine private Pflegezusatzversicherung spricht außerdem, dass die gesetzliche Versicherung in den unteren Pflegegraden 1 und 2 kaum oder sehr geringe Unterstützung bietet – eine Pflegezusatzversicherung leistet aber auch in diesen Fällen. Da viele Menschen eine häusliche Pflege bevorzugen, sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer genau das abdeckt. Wenn es schließlich um die Frage geht, welcher Pflegegrad abgesichert werden soll, sollte man die eigenen Umstände in Betracht ziehen. Sind ausreichend finanzielle Mittel für eine Pflege vorhanden, ist eine Pflegezusatzversicherung eventuell nicht nötig. Möchte man allerdings eine finanzielle Belastung des Ehepartners oder der Kinder vermeiden, ist eine Absicherung bis einschließlich Pflegestufe 5 von Vorteil.

Welche Arten der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es?

Prinzipiell wird zwischen drei Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen unterschieden:

  1. Pflegetagegeldversicherung: Eine Pflegetagegeldversicherung ist sinnvoll, wenn der Versicherte nicht festlegen will, für welche Angebote er das Pflegegeld einsetzen möchte und eventuell auch von Angehörigen versorgt werden kann. Hier sind von der häuslichen bis zur stationären Pflege alle Leistungen denkbar. Diese Versicherung bietet die Möglichkeit, sich bestimmte Beträge für jede Pflegestufe abzusichern und im Pflegefall täglich auszahlen zu lassen.
  2. Pflegekostenversicherung: Eine Pflegekostenversicherung wird empfohlen, wenn eine Pflege durch professionelles Personal bevorzugt wird. Die Versicherung kommt dabei für die realen Pflegekosten auf. Wenn also der Leistungsumfang steigt, steigt auch das Pflegegeld. Möchte sich jemand von Angehörigen oder anderen Laien pflegen lassen, zahlt die Pflegekostenversicherung meist nicht. In diesem Fall empfiehlt sich eher die Pflegetagegeldversicherung.
  3. Pflegerentenversicherung: Die Pflegerentenversicherung ist eine Art der Lebensversicherung und gewährt dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente im Falle der Pflegebedürftigkeit. Meist ist diese Absicherung jedoch teurer als die herkömmlichen Versicherungsformen.

Zusammenfassung

Pflegeversicherung – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Die Pflegeversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems. Dazu gehören außerdem die Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
  • In Deutschland ist sie für alle gesetzlich und privat Versicherten Pflicht.
  • Die Versicherten müssen für die Pflegeversicherung 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens bezahlen. Für Kinderlose kommen weitere 0,35 Beitragspunkte hinzu.
  • Kinder sind automatisch bei ihren Eltern familienversichert und brauchen keine eigene Pflegeversicherung.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Verhinderungspflege.
  • Die Pflegebedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst oder Medicproof festgestellt und in einer von fünf Pflegestufen kategorisiert.
  • Je nach finanzieller Lage ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um die Differenz zwischen der ausgezahlten Unterstützung und dem Eigenanteil zu decken.
  • Bei der privaten Pflegezusatzversicherung wird zwischen der Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung unterschieden.