Was ist die Kirchensteuer?
Ob katholische oder evangelische Kirchensteuer, in beiden Fällen geht es um Steuern, die Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Aufgaben und Kosten von ihren Mitgliedern erheben. Wie hoch die Kirchensteuer in Deutschland ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz beispielsweise 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %. Die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist die Einkommensteuer. Arbeitgeber sind dafür zuständig, die Abgabe vom Lohn Ihrer Beschäftigten einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Bei selbstständigen Unternehmern zieht das Finanzamt die Kirchensteuer direkt ein. Eine Ausnahme bildet Bayern: Hier ist das sogenannte Kirchensteueramt sowohl für die Berechnung der Kirchensteuer als auch die Erhebung verantwortlich.
Wer zahlt Kirchensteuer und welche Kirchen erhalten sie?
Bei der Abführung der Kirchensteuer ist für Arbeitgeber das Kirchensteuermerkmal ihrer Mitarbeitenden relevant, das Auskunft darüber gibt, welcher Religion Mitarbeiter angehören. Man findet dieses Merkmal auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Höhe der Kirchensteuer wird jährlich im Kirchensteuerbescheid festgehalten. Gezahlt werden muss sie in Deutschland von allen natürlichen Personen, für die folgendes gilt:
- ihr Wohnsitz muss in Deutschland liegen
- sie müssen über ein Einkommen verfügen
- sie sind Mitglied einer Kirchengemeinde, die dazu berechtigt ist, diese Steuer zu erheben
Kirchensteuer fällt auch auf Kapitalerträge an. In diesem Fall führen die jeweiligen Banken oder Versicherungen die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab.
In welchen Ländern wird Kirchensteuer erhoben?
In welchen Ländern es Kirchensteuer gibt, ist schnell beantwortet: Außer in Deutschland wird diese Art der Abgabe auch in Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien und den USA erhoben.
Wann haben Kirchen ein Steuererhebungsrecht?
Damit Religionsgemeinschaften in Deutschland ein Steuererhebungsrecht ausüben dürfen, müssen sie – laut Grundgesetz – als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein. Folgende Religionsgemeinschaften nutzen dieses verankerte Recht:
- Christliche Kirchen wie die römisch-katholische und evangelische Gemeinschaft
- Jüdische Gemeinden und israelische Religionsgemeinschaften
- Einige freireligiöse Gemeinden
- Altkatholiken in Deutschland
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
Darüber hinaus gibt es einige Kirchen, die freiwillig auf ihr Recht zur Kirchensteuererhebung verzichten. Beispiele dafür sind die orthodoxen und alevitischen Kirchengemeinden.
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Der größte Teil der Kirchensteuer wird zur Finanzierung des Personals sowie des alltäglichen Betriebs der Landeskirchen verwendet – etwa für Gottesdienste oder Renovierungsarbeiten. Darüber hinaus wird die Kirchensteuer zur Förderung von Kindergärten, Bildungseinrichtungen oder hilfsbedürftigen Menschen genutzt. Wichtig ist, dass über 90 % der Kosten all dieser Institutionen auch staatlich bezuschusst sind. Zum Beispiel erhält das Finanzamt eine Aufwandsentschädigung für die Verwaltung der Kirchensteuer.
Wer muss trotz Mitgliedschaft keine Kirchensteuer zahlen?
In einigen Fällen müssen Kirchenmitglieder keine Kirchensteuern zahlen. Hier eine Übersicht:
- Wohnsitz im Ausland: Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft, lebt im Ausland und zahlt dort ihre Einkommen- oder Lohnsteuer, ist die Kirchensteuer in Deutschland hinfällig.
- Keine Lohnsteuerzahlung: Auch all diejenigen, die aufgrund eines geringen oder fehlenden Einkommens keine Lohnsteuer zahlen, sind von der Kirchensteuerpflicht befreit. Zum Beispiel müssen Arbeitslose, Schüler, Studenten und Rentner in der Regel keine Kirchensteuer zahlen. In manchen Regionen fällt für diese Gruppierungen lediglich ein allgemeines Kirchgeld an.
Erfahren Kirchengemeinschaften durch die Kirchensteuer die Einkommenshöhe von Kirchenmitgliedern?
Eine klare Antwort: Nein. Die Finanzämter sind dafür zuständig, die Kirchensteuer für die jeweiligen Religionsgemeinschaften zu berechnen und korrekt abzuführen. Jedoch erhalten die Kirchen als Information eine monatliche Gesamtsumme – die zahlenden Mitglieder bleiben dabei anonym und werden weder namentlich noch mit ihrem Einkommen gelistet.
Kirchensteuer: Mit Austritt Kirchensteuer sparen?
Mit mindestens 8 Prozent der Einkommensteuer ist die Kirchensteuer im Lohnsteuerbescheid ein großer Kostenblock. Viele Arbeitnehmer in Deutschland entscheiden sich deshalb für einen Austritt, um die Kirchensteuer zu sparen. Ob sich der Austritt finanziell lohnt, hängt aber maßgeblich von der Einkommensstruktur und den persönlichen Umständen ab. Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von rund 4.000 Euro würde das beispielsweise ein Ersparnis von etwa 59 Euro monatlich und 710 Euro jährlich bedeuten.
Wer zahlt die Kirchensteuer trotz Austritt?
Ausnahmen bestätigen die Regel, denn es kann sich ergeben, dass ein Arbeitnehmer Kirchensteuer trotz Austritts oder anderer Religionsangehörigkeit zahlen muss. So müssen beispielsweise gemeinsam veranlagte Ehepartner Kirchensteuer zahlen, auch wenn einer der Partner nicht kirchensteuerpflichtig ist. Bei ihnen fällt das besondere Kirchgeld an, das sich auf Basis des gemeinsamen Einkommens berechnet und ab 30.000 Euro greift.
Alternativ ist es möglich, die Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Demnach ist der Arbeitnehmer dazu berechtigt, die volle Kirchensteuer abzusetzen und somit das zu versteuernde Einkommen zu verringern. Bei der Frage, ob sich ein Kirchenaustritt steuerlich lohnt oder nicht, sollte jeder Arbeitnehmer eine gründliche Berechnung anstellen oder sich gegebenenfalls von einem Steuerberater unterstützen lassen.
In diesem Zusammenhang spielt der Grenzsteuersatz eine Rolle: Denn fällt die Kirchensteuer als Sonderausgabe weg, kann sich die Höhe der Einkommensteuerlast steigern. Hat ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr zu viel Kirchensteuer bezahlt, hat er im kommenden Jahr im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs ein Anrecht auf Kirchensteuererstattungen. Diese erstattete Kirchensteuer muss im darauffolgenden Jahr in der Steuererklärung angeben werden.
Kappung der Kirchensteuer
Arbeitnehmern ist es erlaubt, bei hohem Einkommen eine Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Die Kirchensteuergesetze der meisten Bundesländer haben sich auf eine Kappung der Kirchensteuer geeinigt. Eine Ausnahme bildet Bayern, hier ist dieses Verfahren nicht möglich. Die Kappung kann beantragt werden, wenn die fällige Kirchensteuer höher liegt als 2.75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens – der genaue Satz hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erfolgt eine Kappung nur auf Antrag, in allen weiteren Bundesländern erfolgt sie automatisch durch das Finanzamt selbst.
Kirchensteuer – Alles Wichtige auf einen Blick
- Die Kirchensteuer wird in Deutschland von allen Religionsgemeinschaften erhoben, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Dazu gehören beispielsweise die katholischen, evangelischen und jüdischen Gemeinden.
- Der Kirchensteuersatz hängt vom Bundesland ab: Er beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.
- Die Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer eines Beschäftigten.
- In Deutschland sind alle natürlichen Personen kirchensteuerpflichtig, die einen Wohnsitz in Deutschland und ein festes Einkommen haben sowie Mitglied einer zur Kirchensteuer berechtigen Religionsgemeinschaft sind.
- Die Kirchensteuer wird zum größten Teil zur Finanzierung des Kirchenpersonals, den alltäglichen Betrieb sowie für Renovierungsarbeiten genutzt. Ein gewisser Anteil wird auch zur Förderung von gemeinnützigen Institutionen verwendet.
- Personen, die zwar Mitglied einer Kirchengemeinde sind, aber im Ausland wohnen oder kein Einkommen haben, müssen keine Kirchensteuer zahlen. Oftmals fallen darunter Rentner, Arbeitslose oder Studenten.
- Ob sich ein Austritt aus der Kirche lohnt, um Kirchensteuer zu sparen, hängt maßgeblich vom Einkommen und der persönlichen finanziellen Situation ab. Die Unterstützung eines Steuerberaters ist hier häufig sinnvoll.