Tarifvertrag
Bedeutung, Arten und Vorteile

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Definition

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein spezieller Arbeitsvertrag, in dem die Rechte sowie Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verankert sind. Die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen werden dabei zwischen Vertreter der Arbeitgeber sowie Vertretern der Gewerkschaften (die Tarifvertragsparteien) ausgehandelt. Wichtige Eckpunkte eines Tarifvertrags sind z. B.:

  • Höhe von Löhnen und Gehältern
  • Urlaubsanspruch
  • Zulagen- und Zuschlagszahlungen
  • Eingruppierung
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Ein Tarifvertrag regelt also die Arbeitsbedingungen für verschiedene Berufsgruppen. Die entsprechenden Vereinbarungen besitzen jedoch nur zeitweise Gültigkeit und müssen anschließend neu ausgehandelt werden. Alle gesetzlichen Vorgaben, die Tarifverträge betreffen, sind hierzulande im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt.

Bedeutung von Tarifverträgen

Auf dem Arbeitsmarkt sind diese Verträge von besonderer Bedeutung, da sie ein rechtliches Ungleichgewicht - das bei der Aushandlung eines Einzelarbeitsvertrags zwischen den Vertragsparteien entstehen kann - zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufheben.

Zudem gewährt der Staat den Tarifparteien durch die zusätzliche Tarifautonomie einen eigenen Spielraum, durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage sind, die Regeln sowie Konditionen ihres Arbeitsverhältnisses autonom zu gestalten und auszuhandeln. Auf diese Weise ist es möglich, Arbeitsbedingungen flexibler sowie schneller anzupassen als wenn dies erst durch staatliche Vorgaben passieren würde.

Gültigkeit: Wann gilt ein Tarifvertrag?

Die Gültigkeit richtet sich in diesem Fall danach, ob Angestellte sowie Arbeitgeber „tarifgebunden“ sind. Die Tarifgebundenheit lässt sich u. a. durch folgende Kriterien ableiten:

  • Arbeitgeber sind Mitglied bei einem Arbeitgeberverband und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist einer Gewerkschaft beigetreten (Tarifvertragsparteien)
  • Der Arbeitgeber schließt einen Tarifvertrag unmittelbar mit der entsprechenden Gewerkschaft ab
  • Einzelvertraglicher Tarifvertragsabschluss mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber (Firmen- oder Haustarifvertrag)
  • Übernahme tarifvertraglicher Regelungen in den Arbeitsvertrag
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Sonderfall: Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags

Auch ohne eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband, können Tarifverträge Gültigkeit besitzen. Möglich machen es sogenannte allgemeinverbindliche Tarifverträge. Dies ist der Fall, wenn der Staat in Person der Landes- oder Bundesminister tarifvertragliche Regelungen als allgemeinverbindlich erklärt. In Zuge dessen muss der entsprechende Tarifvertrag bei allen Arbeitsverhältnissen im entsprechenden Geltungsbereich angewendet werden.

Wie lange ist ein Tarifvertrag gültig?

Für Tarifverträge wird im Vorfeld immer eine konkrete Laufzeit festgelegt. Einen gesetzlich fixierten Zeitraum gibt es nicht. Die endgültige Dauer ist das Ergebnis der Verhandlungen. So haben Entgelttarife meist eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten, während Manteltarifverträge in der Regel mehrere Jahre Gültigkeit besitzen. Ein Bankentarifvertrag besitzt z. B. eine Laufzeit von 29 Monaten.

Daneben gibt es bei vielen Tarifverträgen auch eine vereinbarte Kündigungsfrist. Sie kann sich auf einen bis zu drei Monate belaufen. Mit Ablauf der entsprechenden Frist endet zwar der Tarifvertrag. Er wirkt jedoch so lange nach, bis neue Regelungen vereinbart werden. Dies trifft auch dann zu, wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin aus dem Arbeitgeberverband austritt.

Was passiert nach Ablauf eines Tarifvertrages?

Was bei diesem Szenario genau passiert, ist in §4 Abs. 5 TVG festgehalten: Läuft ein Tarifvertrag ab, besitzen seine Rechtsnormen weiterhin Gültigkeit bis diese durch „andere Abmachungen“ ersetzt werden. Das bezieht sich jedoch nur auf Arbeitnehmer, die bereits während der Laufzeit des entsprechenden Tarifvertrags vertragsgebunden waren.

Läuft ein Tarifvertrag aus oder endet er durch Kündigung, treffen sich die Tarifvertragsparteien wieder am Verhandlungstisch und versuchen, sich auf einen neuen Tarifvertrag zu einigen.

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Wichtig: Einhaltung der Friedenspflicht

Solange ein ungekündigter Tarifvertrag weiterhin Gültigkeit besitzt, besteht für die Gewerkschaft ein Streik-Verbot – die sogenannte Friedenspflicht. Sie endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Zudem ist in einigen Tarifverträgen schriftlich festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (entspricht nicht Warnstreiks) erst möglich sind, wenn nach dem Scheitern der Verhandlungen eine anschließende Schlichtung erfolgt ist.

Unterschied Arbeits- und Tarifvertrag

Beide Vertragsarten unterscheiden sich insofern voneinander, dass es sich bei einem Tarifvertrag immer um einen Kollektivvertrag handelt. Auf diese Weise stehen sich die Vertragspartien immer als „Personengesamtheit“ gegenüber. Dadurch ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber möglich, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.

Anders sieht es dagegen bei einem Arbeitsvertrag aus, der klassisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird. Die darin enthaltenen Regelungen sind meist viel freier gestaltet, da Arbeitgeber hier von ihrem Recht der Freiheit der Vertragsgestaltung Gebrauch machen können. Zwar dürfen auch hier gesetzliche Vorgaben nicht verletzt werden. Dennoch besteht bei einem regulären Arbeitsvertrag ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Angestellten und Vorgesetzten. Schließlich besitzen in dieser Situation nur Arbeitgeber volle Entscheidungsmacht. Zudem sind ihre Angestellten finanziell von ihnen abhängig. So stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bildlich über ihrer Belegschaft. Des Weiteren müssen Angestellte bei einem klassischen Arbeitsvertrag viele Konditionen individuell aushandeln. Dies birgt die Gefahr, dass Mitarbeitende bei gleicher Arbeit im Endeffekt nicht gleichgestellt sind.

Diesem Ungleichgewicht möchten Tarifverträge entgegenwirken, indem sie allgemeinverbindliche Regelungen und Vorschriften enthalten, welche die „schwächere“ Tarifvertragspartei – also die Arbeitnehmer – schützen sollen.

Vorteile eines Tarifvertrags

Wie schon erwähnt, sollen Tarifverträge dem natürlichen Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegenwirken. Möglich machen es folgende Vorteile, die ein Tarifvertrag mit sich bringt:

  • Liegt eine Tarifgebundenheit vor, wirken sich Tarifverträge zwingend sowie unmittelbar auf das entsprechende Arbeitsverhältnis aus. Zwingend meint hier, dass Vertragsabweichungen, die Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, nicht zulässig sind. Unmittelbar beschreibt, dass die Geltung des Tarifvertrags nicht erst vertraglich vereinbart werden muss.
  • Beschäftigte müssen Konditionen mit ihren Vorgesetzten nicht individuell verhandeln.
  • Die Regelungen eines Tarifvertrags sind immer „automatisch“ gültig.
  • Tarifvertrag sticht Arbeitsvertrag: Werden Arbeitnehmer durch ihren Arbeitsvertrag schlechter gestellt, besitzen dennoch immer die Vorgaben des Tarifvertrags Gültigkeit.
  • Gerechtere Entlohnung durch transparente Festlegung der Gehälter.
  • Besserer Verdienst durch tarifgebundene Bezahlung.
  • Stärkere Einflussnahme seitens der Arbeitnehmer.
  • Nachhaltiger Schutz von Arbeitnehmerrechten durch die relativ lange Laufzeit von Tarifverträgen.
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Geltungsbereich beachten

Damit ein Tarifvertrag innerhalb eines Arbeitsverhältnisses greift, muss Folgendes gewährleistet sein: Sowohl der entsprechende Betrieb als auch Arbeitnehmer müssen im „fachlichen, örtlichen und persönlichen Geltungsbereich“ des Tarifvertrags liegen.

Tarifvertragsarten im Überblick

Den einen Tarifvertrag gibt es in der Regel nicht. Vielmehr gibt es verschiedene Arten, die sich zum einen nach den involvierten Parteien und zum anderen entsprechend des „Regelungsgegenstandes“ unterscheiden lassen:

Tarifverträge nach Parteien (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite)

Diese Kategorisierung geht auf das Tarifvertragsgesetz (TVG) zurück. Die folgenden Begriffe sind dort jedoch nicht konkret vorgegeben, sodass viele Bezeichnungen uneinheitlich verwendet werden:

  1. Firmenbezogener Verbandstarif: Dieser besitzt nur in einem bestimmten Unternehmen Gültigkeit. Geschlossen wird er dennoch zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband.
  2. Firmentarifvertrag (auch Haustarifvertrag genannt): Tarifvertragsparteien sind hier Gewerkschaft sowie der Betrieb, in dem die entsprechenden Vereinbarungen gelten sollen.
  3. Verbandtarifvertrag oder Flächentarifvertrag: Wird von Arbeitgeberverband und Gewerkschaft abgesegnet. Sie gelten für eine bestimmte Branche oder einen lokal eingegrenzten Tarifvertragsbezirk, in den die Bundesrepublik Deutschland unterteilt ist. Beispiele sind Tarifverträge in der Pflege oder im Einzelhandel.
  4. Konzerntarifvertrag: Die Vertragsparteien bilden hier eine Gewerkschaft sowie ein Konzern. Wirkung haben diese Verträge für alle einzelnen Unternehmen, aus denen der Konzern besteht.
  5. Mehrgliedrige Tarifverträge: Hier sind gleich mehrere Vertragsparteien involviert. Bestes Beispiel sind Tarifverträge im Bereich der Zeitarbeit, wo sich gleich diverse Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gegenüberstehen.

Tarifverträge untergliedert nach Regelungsgegenstand

Eine Unterteilung aus rein praktischen Gründen. Die Tarifvertragsparteien können hier frei entscheiden, welche Bezeichnungen sie für die vertragliche Zusammenfassung der Regelungsgegenstände verwenden möchten:

  1. Lohn- und Gehaltsrahmentarif (auch bekannt als Rahmentarifvertrag): Teilt Arbeitnehmern entsprechend ihrer Arbeitsinhalte in bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppen ein.
  2. Lohn- und Gehaltstarifvertrag (auch Vergütungs- oder Entgelttarifvertrag): Informiert über die Höhe des Ecklohns oder des Arbeitsentgelts einzelner Gehaltsgruppen. Relativ kurze Laufzeit von bis zu maximal 31 Monaten.
  3. Manteltarifvertrag (häufig auch Rahmentarifvertrag): Regeln alle weiteren Arbeitsbedingungen (Urlaubsanspruch, Kündigunsfrist u. v. m.), wenn sich die Vertragsparteien darauf verständigen. Manteltarifverträge besitzen in der Regel eine sehr lange bis unbegrenzte Laufzeit. Neuverhandlungen muss zunächst eine Kündigung vorausgehen. Bekannte Beispiele sind hier Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD) und TV-L sowie Tarifverträge im Bereich Bau.
  4. Sonstige Tarifverträge: Hier werden verschiedenste Regelungsgegenstände zusammengefasst, die bisher in keinen anderen Tarifvertrag aufgenommen werden konnten, beispielsweise Zeitarbeit, vermögenswirksame Leistungen oder Sicherung der Beschäftigung.
Info

Tarifregister sind öffentlich

Alle Tarifverträge sind in einem sogenannten Tarifregister hinterlegt. Für die Dokumentation ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Sie sind öffentlich und für jeden einsehbar.

Die wichtigsten Inhalte eines Tarifvertrags

Durch die Aushandlung eines Tarifvertrags entstehen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite einige Rechten und Pflichten, die mit Blick auf das Arbeitsverhältnis innerhalb von Unternehmen unbedingt eingehalten werden müssen. Die Grundlage hierfür bildet § 1 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes. Im Mittelpunkt eines Tarifvertrags stehen inhaltlich daher vor allen Dingen die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses, wie z. B.:

  • Festlegung der Wochenarbeitszeit sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit
  • Höhe von Gehältern und Löhnen
  • Einteilung der Belegschaft in Gruppierungen entsprechend ihrer Vergütung
  • Voraussetzungen für die Auszahlung von Zulagen und Zuschlägen
  • Festlegung der Urlaubstage pro Jahr
  • Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Einführung von Kurzarbeit
  • Möglichkeiten der Entgeltfortzahlung z. B. im Krankheitsfall
  • Vorgaben mit Blick auf Kündigungsfristen innerhalb des Arbeitsverhältnisses

Wann sind Abweichungen vom Tarifvertrag erlaubt?

Abweichungen von den im Tarifvertrag geltenden Regelungen sind laut §4 des TVG immer nur dann zulässig, wenn dadurch keine Nachteile für die Arbeitnehmer entstehen. Schließlich werden sie im Tarifvertragsrecht als die schwächere Partei angesehen. Dennoch sind auch Änderungen möglich, die zugunsten der Arbeitgeber entscheiden. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass der Tarifvertrag dies durch eine Öffnungsklausel rechtfertigt.

Zusammenfassung

Tarifvertrag: Alles Wichtige noch einmal auf einen Blick

  • Tarifverträge beinhalten wichtige Rechte und Pflichten, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gelten.
  • Voraussetzung für ihre Gültigkeit ist die Tarifgebundenheit – bedeutet: Arbeitnehmer sind Mitglied einer Gewerkschaft, während Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband beitreten.
  • Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverträgen werden Tarifverträge im Kollektiv geschlossen. Dies soll die grundsätzlich schwächere Verhandlungsposition von Angestellten stärken.
  • Es gibt viele Arten von Tarifverträgen. Weitverbreitet sind z. B. Mantel- und Branchentarifverträge.
  • Die Gültigkeit eines Tarifvertrages endet mit Ablauf seiner vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.