Arbeitszeitgesetz
Regelungen und Besonderheiten

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Definition

Arbeitszeitgesetz – Was ist das?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trat am 01.07.1994 in Kraft. Es fungiert zusammen mit dem Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG) als Sicherung humaner Arbeitsbedingungen und damit als Arbeitsschutz für die Angestellten als Arbeitszeitrichtlinie für Angestellte und Arbeitgeber in Deutschland.

Die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit

In § 3 sind die Arbeitszeiten durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Es legt die Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit fest:

Arbeitszeiten und Ruhezeit:

  • Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
  • Bei einer Nebentätigkeit besagt das Arbeitszeitgesetz, dass sowohl Haupt- und Nebentätigkeit zusammen die täglichen 8 Stunden nicht übertreten dürfen. Darüberhinausgehende Stunden werden als Mehrarbeit definiert.
  • Arbeitnehmer können die Mehrarbeit nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes bis auf maximal 10 Stunden verlängern, wenn innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Pausenregelung:

  • Arbeitnehmer müssen nach dem Arbeitszeitgesetz nach 6 Stunden eine Pause von 30 min machen.
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind die Arbeitnehmer verpflichtet, 45 min Pause zu machen.

Feiertags- und Wochenendarbeit:

  • Nach Absatz § 9 und 10 des Arbeitszeitgesetzes ist an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten nur in Ausnahmefällen erlaubt. So kann Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz als Ausnahme u. a. in folgenden Branchen erfolgen:

    • Rundfunk
    • Landwirtschaft
    • Verkehrsbetriebe
    • Gaststätten und Hotelbetrieb
    • Institutionen für Betreuung und Pflege von Menschen
    • Rettungs- und Bewachungsdienst
  • So haben Dienstleister dieser Branchen wie Pfleger und Lkw-Fahrer nach dem Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit, Samstagarbeit und auch Nachtarbeit zu absolvieren. Dies gilt aber nur, wenn es in der Dienstvereinbarung so festgelegt ist.
  • Wer als Arbeitnehmer sonntags zum Dienst erscheinen muss, hat nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von 2 Wochen. Ausgleichstage sind nicht mit Urlaubstagen gleichzusetzen. Der Urlaub wird nicht im Arbeitszeitgesetz, sondern im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Leitende Angestellte:

  • In § 18 ArbZG ist festgelegt, dass leitende Angestellte von dem Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind. Das heißt, dass die Arbeitszeit der leitenden Angestellten gesetzlich nicht reglementiert ist.

Bereitschaftsdienst und Arbeitsschutzgesetz

Bereitschaftsdienste erlauben Arbeitgeber, Beschäftigte innerhalb einer kurzen Frist zur Arbeitsaufnahme abzurufen. Sie wird vor allem bei der Feuerwehr, Polizei oder im Gesundheitsbereich praktiziert. Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten für die Rufbereitschaft (Synonym für Bereitschaftsdienst oder Hintergrunddienst) folgende Regeln:

  • Nach § 2 Abs. 1 ArbZG zählt die Zeit, die Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst verbringen, als Arbeitszeit.
  • Passive Zeiten und Ruhezeiten innerhalb des Bereitschaftsdienstes gelten ebenfalls als Arbeitszeit.
  • Ruhephasen innerhalb des Bereitschaftsdienstes können nicht als Ruhezeiten nach § 5 ArbZG gewertet werden. Das bedeutet, dass auch nach einem Bereitschaftsdienst ohne Arbeitseinsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren ist.
  • Das Arbeitszeitgesetz erlaubt abweichend von den gesetzlichen Regelungen, die Arbeitszeit über 10 Stunden täglich auf tarifvertraglicher Grundlage zu verlängern. Dies gilt aber nur, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Bereitschaftsdienst fällt.
  • Wenn Arbeitnehmer die Zeit der Bereitschaft in Rufbereitschaft verbringen, also nur zur Verfügung stehen, aber ansonsten außerhalb des Arbeitsortes frei über ihre Zeit bestimmen können, handelt es sich nicht um Arbeitszeit.
Info

Letzte Änderung: Sozialschutzpaket zu sozialer Absicherung

Die letzte Änderung erhielt das Arbeitszeitgesetz durch Artikel 8 des Sozialschutzpaketes zu sozialer Absicherung während der Corona-Pandemie. Dieser gewährt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in pandemischen Notsituationen bestimmte Ausnahmeregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erlassen.

Wie gewährleisten Arbeitgeber: die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Es ist Pflicht der Arbeitgeber, die vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Deshalb richten sich die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften an die Arbeitgeber.

  • Bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber mit einem Urteil zu einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
  • Gefährden sie absichtlich Mitarbeitende oder verstoßen sie wiederholt gegen die Regelungen, droht eine Freiheitsstrafe.
  • Für die Pflicht der Zeiterfassung aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde sind Arbeitgeber ebenfalls verantwortlich.
  • Arbeitgeber müssen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitende Buch führen, wenn es sich um Überstunden handelt.
  • Auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde müssen Arbeitgeber fähig sein, Auskunft zu erteilen und diese schriftlich oder digital zu belegen.

Viele Unternehmen führen aus diesen Gründen Stundenzettel zum Ausfüllen oder benutzen eine (Online-) Software mit Arbeitszeitkonto für die Zeiterfassung.

  • Für die einzelnen Mitarbeitende müssen Arbeitszeit und Pausen separat aufgeführt werden.
  • Zukünftig soll in der EU die gesamte Arbeitszeit dokumentiert werden.

Wie sind Überstunden im Arbeitszeitgesetz geregelt?

Ob Überstunden als Freizeit abgefeiert oder ausbezahlt werden, wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Das bedeutet, dass in der Regel eine gemeinsame Vereinbarung erforderlich ist, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Leistung von Überstunden einigen.

Dürfen Arbeitnehmer Überstunden ohne Anordnung leisten?

  • Es gibt für Arbeitnehmer kein Recht auf Überstunden.
  • Leisten Arbeitnehmer Überstunden, von denen Arbeitgeber nichts wissen, sind die Arbeitgeber in diesem Fall nicht verpflichtet diese Überstunden zu bezahlen oder als Freizeitausgleich zu geben.
  • Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch untersagen, Überstunden zu machen und sie, falls nötig, auch abmahnen.
  • Ohne ausdrückliche Regelung sind Arbeitnehmende also grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Dürfen Arbeitgeber Überstunden untersagen?

  • Arbeitgeber müssen keine Überstunden zulassen.
  • Überstunden müssen bei Bedarf angewiesen werden.
  • Arbeitnehmer brauchen diese aber auch nur in "dringenden betrieblichen Fällen" zu leisten.
  • Sollte ein Betrieb in eine Notlage geraten, dürfen Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet werden.

Eine betriebliche Notlage liegt bspw. in folgenden Fällen vor:

  • Überschwemmung
  • Brand
  • Serverausfall
  • Krankheitswelle (extremer Ausmaße)
  • Produktionsengpass (insolvenzbedrohend)

Zusammenfassung

Arbeitszeitgesetz – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Arbeitszeitschutz der Arbeitnehmer in Deutschland.
  • Es definiert die gesetzliche Arbeitszeit, die pro Woche und pro Tag maximal geleistet werden soll.
  • Es bestimmt außerdem, wann Ruhepausen und Pausen absolviert werden sollen.
  • Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass die tägliche Arbeitszeit nicht acht Stunden überschreiten darf. Sie kann bis auf maximal zehn Stunden verlängert werden.
  • Nach § 2 Abs. 1 ArbZG zählt die Zeit im Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Passive Zeiten und Ruhezeiten innerhalb des Bereitschaftsdienstes gelten auch als Arbeitszeit.
  • Arbeitgeber müssen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitende Buch führen, wenn es sich um Überstunden handelt. Diese müssen sie digital oder schriftlich nachweisen können.
  • Wie und ob Überstunden abgeleistet und vergütet werden, wird vertraglich geregelt und variiert von Firma zu Firma. Prinzipiell dürfen Arbeitgeber nur bei betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen.