Was ist eine Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung dient Ihren Beschäftigten als detaillierter Nachweis über ihren Lohn bzw. ihr Gehalt sowie alle gesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Für Sie als Arbeitgeber ist die Erstellung der Entgeltabrechnung Pflicht, da Angestellte einen rechtlichen Anspruch darauf haben.
Unternehmer oder Mitarbeiter, die bisher noch keine oder nur wenig Erfahrung auf dem Gebiet der Lohnabrechnung haben, können zum Einstieg hilfreiche Muster verwenden. Bei uns erfahren Sie leicht verständlich, wie Sie anhand eines Musters die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Schritt für Schritt erstellen und was Sie dabei beachten müssen.
Gehaltsabrechnung-Muster als Vorlage nutzen
Eine Lohnabrechnungs-Vorlage ist perfekt geeignet, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Auf diese Weise haben Sie einen guten Anhaltspunkt, welche Pflichtangaben Lohn- und Gehaltsabrechnungen enthalten müssen und wie das Endergebnis aussehen sollte. Besonders für frisch gebackene Unternehmer oder Selbstständige, die bisher allein tätig waren, jetzt aber Mitarbeitende angestellt haben, ist die Lohnabrechnung in der Regel absolutes Neuland. Ein Muster ist genau dann eine enorme Hilfe.
Hier ein Muster aus dem Lohnprogramm Lexware lohn+gehalt für eine Lohnabrechnung am Beispiel eines Angestellten mit einem festen monatlichen Gehalt.
Gehalts-und Lohnabrechnung nach Muster erstellen
Das Muster zeigt anschaulich: Bei Angestellten mit einem festen monatlichen Gehalt muss das festgelegte Bruttogehalt auf der Entgeltabrechnung stehen. Essenziell für ein Lohnabrechnungsformular sind auch die Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer. Anhand des Lohnabrechnungs-Musters zeigen wir Ihnen, welche Beträge Sie wie berechnen müssen, um eine komplette Entgeltabrechnung zu erstellen.
Bruttolohn bzw. Bruttogehalt
Zur Ermittlung des Bruttogehalts bzw. des Bruttolohns müssen Sie alle Bestandteile addieren, die zur Bemessungsgrundlage notwendig sind. Beim Bruttolohn sind das an erster Stelle die geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem vereinbarten Stundenlohn. Beim Bruttogehalt ist es das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt. Hinzu kommen weitere mögliche Bruttobestandteile:
- vermögenswirksame Leistungen
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- geldwerte Vorteile, Sachbezüge
- Zahlungen wie Abfindungen oder Prämien
- Zuschläge für Feiertage, Wochenenden, Nachtarbeit, Überstunden
- Jubiläumszuwendungen
- Tantiemen
All diese Positionen müssen addiert werden. Als Ergebnis erhalten Sie das entsprechende Bruttogehalt bzw. den entsprechenden Bruttolohn.
Bruttoentgelt = Bemessungsgrundlage für Abzüge
Der Betrag des Bruttoentgelts bildet die Bemessungsgrundlage für Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund wird die erste Zwischensumme auch steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt bzw. steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn genannt.
Abfindungs-Rechner: Einfach Höhe der Abfindung berechnen
Endet ein Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer oftmals mit einer Abfindung rechnen – mit dem Abfindungsrechner von Lexware ermitteln Sie einfach und schnell die Höhe der Steuern, die für eine solche Kompensation anfallen. Jetzt Abfindungs-Rechner ausprobieren!
Steuerabzüge
Nach Berechnung des Bruttoentgelts wird die Höhe der anfallenden Steuern ermittelt. Auf dem Lohnabrechnungs-Muster sind dementsprechend Felder für die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag vorgegeben. Hinzu kommen Freibeträge wie zum Beispiel Versorgungsfreibeträge und Altersentlastungsbeträge.
Weitere Positionen, die sich auf lohnsteuerfreie Bezüge beziehen, sind ebenfalls in unserem Lohnabrechnungs-Muster zu finden. Diese lohnsteuerfreien Bezüge müssen aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden, da auf diese weder Lohnsteuer noch Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag entfällt.
Zu den lohnsteuerfreien Bezügen zählen:
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (bis zu einer bestimmten Höhe)
- Zuschüsse für Kindergärten und Betriebsveranstaltungen
- spezielle Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
Nachdem die betreffenden Positionen mit dem Bruttolohn bzw. dem Bruttogehalt verrechnet wurden, ergibt sich die zweite Zwischensumme: das sogenannte steuerpflichtige Entgelt. Anschließend überprüfen Sie, in welcher Höhe Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Hierzu nehmen Sie folgende Tabellen zur Hilfe:
- Für unverheiratete Steuerpflichtige die Einkommensteuer-Grundtabelle
- Für verheiratete Steuerpflichtige die Einkommensteuer-Splittingtabelle
Lohnsteuer-Rechner: Lohnsteuer einfach berechnen
Wenn Sie die Höhe der Lohnsteuer selbst ermitteln möchten, gelingt Ihnen das ganz einfach mit unserem Lohnsteuer-Rechner. Probieren Sie es gleich aus. Hier geht es zum Lohnsteuer-Rechner.
Nutzen Sie eine Lohnabrechnungssoftware
Moderne Lohnprogramme berechnen alle Steuerabzüge automatisch, da hier die Formeln aus § 32a I Einkommensteuergesetz(EStG) hinterlegt sind. So sind die Lohn- und Gehaltsabrechnungen schnell erstellt, ohne dass Sie sich um die gesetzlichen Vorschriften kümmern müssen.
Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)
Bei den Sozialversicherungen werden dagegen keine Freibeträge verrechnet. Allerdings gibt es einige Bestandteile, die nicht zur Ermittlung der SV-Beiträge herangezogen werden dürfen. Auf dem Lohnabrechnungs-Muster werden die einzelnen Positionen explizit aufgezählt. Am Ende der Rechenkette ergibt sich das sozialversicherungspflichtige Brutto.
Auf dieser Grundlage können nun die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden. Mehr zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge lesen Sie hier.
Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag
Nun ist noch der Auszahlungsbetrag für den Mitarbeiter zu ermitteln. Im Muster zur Gehaltsabrechnung ist dafür ebenfalls eine bestimmte Rechenkette vorgesehen.
Vom Gesamtbrutto werden Beträge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
Doch bei diesem Nettobetrag handelt es sich nicht zwangsläufig auch um den Auszahlungsbetrag. Bevor der Lohn oder das Gehalt an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, werden unter Umständen weitere Beträge abgezogen. Hat der oder die Arbeitnehmer zum Beispiel einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen, wird der entsprechende Betrag vom Nettolohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diesen direkt an den Vertragspartner. Auch Vorschüsse, Arbeitgeberkredite oder Pfändungen werden vom Nettoentgelt abgezogen und, je nach Fall, an die entsprechenden Stellen überwiesen. Erst wenn alle Abzüge berücksichtigt wurden, erhält man in der Lohn-und Gehaltsabrechnung den Auszahlungsbetrag für den oder die Arbeitnehmer.
Brutto-Netto-Rechner: Nettogehalt einfach berechnen
Die Ermittlung des richtigen Nettogehalts ist zum Erstellen einer Lohnabrechnung essenziell. Wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung brauchen und es schnell gehen muss, können Sie ganz einfach unseren Rechner nutzen. Hier geht es zum Brutto-Netto-Rechner.
Gehaltsabrechnung: Das bedeuten die Abkürzungen
Abkürzungen sind auf jeder Gehaltsabrechnung zu finden. Die Kürzel kennzeichnen dabei die jeweiligen finanziellen Aufwendungen, die je nach Arbeitsverhältnis unterschiedlich ausfallen können. Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Abkürzungen auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu bedeuten haben:
1. Krankenversicherung
2. Rentenversicherung
3. Arbeitslosenversicherung
4. Pflegeversicherung
Die entsprechenden Gehaltsabrechnungs-Abkürzungen zu kennen, ist eine der Grundlagen, um eine Entgeltabrechnung ordnungsgemäß durchzuführen. In modernen Lohnprogrammen sind die Kürzel jedoch in der Regel hinterlegt.
Mitarbeitende anlegen: Mit Checkliste Daten für die Lohnabrechnung sammeln
Wenn Sie regelmäßig neue Mitarbeitende einstellen, kann es hilfreich und vor allem zeitsparend sein, wenn eine Checkliste zur Verfügung steht, mit der alle erforderlichen Daten der neuen Mitarbeitenden eingeholt werden können. Unsere Checkliste beinhaltet alle notwendigen Grunddaten wie Name und Anschrift, Steuerklasse, Eintrittsdatum, Angaben zu Sozialversicherungen und die zu hinterlegende Bankverbindung für die Auszahlung des monatlichen Gehalts bzw. des Lohns. Ein solches Formular ist ideal, um alle Punkte sukzessive auszufüllen und keine Angabe zu vergessen. Sollte eine Information fehlen, erkennen Sie dies anhand der Checkliste und können die Angaben bei dem Mitarbeiter anfordern.
Muster für die Lohnabrechnung von Sonderfällen
Es gibt natürlich auch Beschäftigungsverhältnisse, die von jeglichen Abrechnungsstandards abweichen. In diesen Fällen sind herkömmliche Muster zur Lohnabrechnung wenig hilfreich. Bei folgenden Beschäftigungsverhältnissen müssen Sie Besonderheiten berücksichtigen:
- Minijobbern und Midijobbern
- Saisonarbeitskräfte
- Studierende
- Praktikanten
Aus diesem Grund kann es ratsam sein, auf verschiedene Muster zur Gehaltsabrechnung als Vorlage zurückzugreifen.
Auf einem Lohnabrechnungs-Muster für studentische Arbeitskräfte wird zum Beispiel nach der Immatrikulationsbescheinigung gefragt, die angefordert werden muss. Außerdem sind Studierende oft familienversichert. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, den Sie für die Abrechnung des Lohns kennen sollten.
Ähnliches gilt für Praktikanten und Schüle, die in der Regel noch sehr jung sind und für die deshalb in Sachen Arbeitsschutz und Urlaub besondere Rahmenbedingungen gelten.
Bei Minijobbern sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet zu überprüfen, ob ein weiteres Arbeitsverhältnis besteht. Nur so kann die Besteuerung korrekt durchgeführt werden.
Vorlage für Minijobber
Lohnabrechnungen für Minijobber weisen im Vergleich zu konventionellen Lohnabrechnungen ein stets gleiches Muster auf. Voraussetzung ist der gesetzlich vorgesehene Maximalbetrag von 450 Euro als Vergütung. Dann ergeben sich zwei Varianten von Lohnabrechnungen für Minijobber in Unternehmen.
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht darin, dass der oder die Beschäftigte wählen kann, ob er oder sie einen Beitrag in Höhe von 3,6 % zur Rentenversicherung leisten oder darauf verzichten möchte. Entscheidet sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dagegen, müssen Sie als Arbeitgeber eine entsprechende Befreiung bei der Minijobzentrale beantragen. Diese kann einem solchen Antrag allerdings jederzeit widersprechen.
Eine „Blanko-Lohnabrechnung“ für Minijobber könnte somit folgendermaßen aussehen:
- Bruttolohn: 450,00 Euro
- Lohnsteuer: 0 %
- Solidaritätszuschlag: 0 %
- Kirchensteuer: 0 %
- Rentenversicherung: 0 % bzw. 3,6 % (= 16,20 Euro)
- Krankenversicherung: 0 %
- Pflegeversicherung: 0 %
- Arbeitslosenversicherung: 0 %
- Solidaritätszuschlag: 0 %
Wenn Sie mehrere Minijobber beschäftigen, können Sie anhand dieser Werte tatsächlich schnell eine Muster-Lohnabrechnung erstellen. Ein Beispiel für die Abrechnung eines Minijobbers finden Sie hier:
Bedenken Sie bei der Lohnabrechnung von Minijobbern!
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für angestellte Minijobber pauschale Arbeitgeberanteile an die sogenannte Knappschaft-Bahn-See, die Rentenversicherung der Minijob-Zentrale, abzuführen. Wenn Sie eine genaue Übersicht über die Gesamtabgaben die für Sie inklusive des Netto-Betrags von 538 Euro anfallen, nutzen Sie ganz einfach unseren Minijob-Rechner.
Tipp: Lohnabrechnungssoftware berechnet alle Daten automatisch
Für die anfängliche Einarbeitung in die Lohnbuchhaltung sind Lohnabrechnungsbeispiele und -muster perfekt, um sich zurechtzufinden. Auch für etwaige steuerliche oder administrative Änderungen kann es praktisch sein, Lohnabrechnungsvorlagen zur Hand zu haben.
Grundsätzlich bietet Ihnen ein professionelles Lohnabrechnungsprogramm jedoch alle Funktionen, die Sie zur einfachen und schnellen Erstellung von Abrechnungen benötigen. Sie geben nur die individuellen Mitarbeiterdaten und das Bruttoentgelt ein. Die einzelnen Daten und Abzüge berechnet die Software dann automatisch, so dass Sie mit wenigen Klicks die Entgeltabrechnungen erstellen.
Das Wichtigste zur Lohnabrechnung nach Muster auf einen Blick
- Insbesondere für Einsteiger in der Lohnabrechnung lohnt es sich ein Muster als Vorlage zu Hilfe zu nehmen.
- Bei der Neueinstellung von Mitarbeitenden hilft eine Checkliste, um alle nötigen Personaldaten zu sammeln.
- Für die Lohnabrechnung von Sonderfällen wie Minijobbern müssen spezielle Muster verwendet werden.
- Die einfachste und sicherste Art, Entgeltabrechnungen zu erstellen, ist der Einsatz eines Lohnprogramms. Denn dieses berechnet alles automatisch.