Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit kommt ohne Zeiterfassung aus und bedeutet, dass Angestellte ihre vertraglichen Aufgaben eigenständig und frei auf den Tag verteilen können. Es gibt keine festen Zeitvorgaben durch den Vorgesetzten. Mitarbeitende genießen stattdessen dessen Vertrauen. Lediglich die Wochentage sowie die Monatsarbeitszeit wird „von oben“ festgelegt. Beginn und Ende eines Arbeitstages bleibt, ähnlich wie bei der Gleitzeit, dem Personal überlassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist nur eines von vielen Merkmalen der sogenannten Flexibilisierung von Organisationen. Unternehmerische Prozesse sollen so agiler und reaktionsschneller verlaufen, immer mit dem Ziel vor Augen, Produktivität und Qualität zu steigern. Starre Regelwerke in Zusammenhang mit Arbeitszeiten, Hierarchien sowie Unternehmensstrukturen werden heute zugunsten neuer Modelle aufgebrochen. Vertrauensarbeitszeit ist dabei nicht neu, doch wird vor diesem Hintergrund gerade neu entdeckt.
Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit für Führungskräfte und Angestellte?
Vertrauensarbeitszeit kommt ohne gesetzliche Grundlagen aus und wird auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht erwähnt. In der Praxis regeln Unternehmen Modell der Vertrauensarbeitszeit deshalb im jeweiligen Arbeitsvertrag oder alternativ in der Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung. Vertrauensarbeitszeit basiert vor allem auf unternehmerischer Erfahrung, realistischen Zielvereinbarungen und einem hohen Maß an Selbstorganisation von Seiten der Beschäftigten. Vertrauensarbeit ohne Arbeitszeiterfassung zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich hohe Vertrauenskultur zwischen Geschäftsführung, Betriebsrat und Angestellten aus. Bei diesem Arbeitszeitmodell tragen Beschäftigte selbst die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zum Thema Höchstarbeitszeit und Arbeitsrecht.
Dabei erfassen sie erbrachte Arbeitsstunden und Pausen nur für sich selbst: Sie können beispielsweise von 7 bis 16 Uhr oder aber von 11 bis 20 Uhr arbeiten. Arbeitstage dürfen sogar gesplittet werden, dann muss der Ausgleich für Fehlstunden an anderen Tagen erfolgen. Im Fokus steht bei der Vertrauensarbeitszeit lediglich die Erledigung der Arbeitsaufträge, die in Zielvereinbarungen festgeschrieben sind. Solange letzteres funktioniert, hinterfragen Unternehmen, die das Modell Vertrauensarbeitszeit nutzen, nicht, ob Beschäftigte früher gehen und wie lange sie für Dienstreisen unterwegs sind. Dennoch braucht auch Vertrauensarbeitszeit Regeln für den Umgang mit Überstunden, Gleittagen und Minusstunden. Auch während einer Phase von Kurzarbeit braucht es trotz vereinbarter Vertrauensarbeitszeit eine dokumentierte Zeiterfassung. Nur so kann die Differenz zur Soll-Arbeitszeit – gemeint ist der Arbeitsausfall – zeitlich erfasst werden. Was wiederum für die Höhe des Kurzarbeitergelds relevant ist.
Vertrauensarbeit mit Kernzeit
Liegt eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeit vor, haben sich Unternehmen und Mitarbeitende auf individuelle Zeitfenster pro Woche geeinigt, in denen die Beschäftigten Präsenzpflicht haben, um beispielsweise an Teambesprechungen oder Meetings mit Kundschaft und Lieferanten teilzunehmen. Diese Art der Arbeitsabstimmung mit abgeschwächter Kernarbeitszeit ist zwar einerseits keine reine Vertrauensarbeitszeit mehr, andererseits wird sie im Nebeneffekt von den Beteiligten im Betrieb meist positiv bewertet.
Vertrauensarbeitszeit: Das gilt mit Blick auf Überstunden
Generell ist es ratsam, dass Beschäftigte auch bei Vertrauensarbeitszeit für sich persönlich ein Arbeitszeitkonto führen. Ergeben sich nämlich Überstunden, um das Arbeitspensum zu schaffen, müssen Arbeitgeber ihrer Vergütungspflicht nachkommen. Vorausgesetzt, die Überstunden waren angeordnet bzw. genehmigt.
Ob und in welcher Form Angestellte Plusstunden während der Vertrauensarbeitszeit abbauen dürfen oder dafür als Ausgleich mehr Gehalt bekommen, sollten Unternehmen gleich bei Einführung dieses Arbeitszeitmodells in einer Gesamtbetriebsvereinbarung regeln. Der Betriebsrat – sofern vorhanden – hat hierbei ein Mitbestimmungsrecht. So lassen sich Konflikte und Unzufriedenheit beim Personal von Anfang an vermeiden.
Zeiterfassung ist auch bei Vertrauensarbeitszeit in bestimmten Zusammenhängen Gesetz. In Deutschland gibt es zwar keine generelle Pflicht zum Aufzeichnen der Arbeitszeit. Trotzdem wirken sich unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitszeitgesetz sowie die Regelwerke des Arbeitsrechts aus, die im Sozialgesetzbuch (SGB) formuliert sind. Die mögliche Umsetzung eines Urteils aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema Arbeitszeiterfassung aus 2019 könnte auch in Deutschland das Modell der Vertrauensarbeitszeit betreffen. Mit einer Änderung der Vertrauensarbeit ist jedoch erst zu rechnen, wenn sich die Rechtsauffassung des EuGH in allen Mitgliedsstaaten der EU durchgesetzt hat.
In diesem Fall würde die Einführung einer transparenten, systematischen Zeiterfassung allerdings die Grundprinzipien der Vertrauensarbeitszeit abschaffen. Beschäftigte müssten dann beispielsweise Mehrarbeit, Arbeitszeiten, Pausen oder Ruhezeiten verpflichtend dokumentieren. Die von der EuGH initiierte Pflicht zur objektiven Zeiterfassung würde demnach sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte in Deutschland mehr Pflichten und Bürokratie mit sich bringen.
Wie werden Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit vergütet?
Arbeits- und Tarifverträge, aber auch Betriebsvereinbarungen regeln die Vergütung von Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit. Wenn hierin konkrete Summen genannt sind, müssen Arbeitgebende Überstunden bezahlen. Vorausgesetzt, diese sind angeordnet oder zumindest per Unterschrift auf dem Stundenzettel genehmigt. Wenn keine Regelung zu Überstunden getroffen wurde, dann besteht kein automatischer Anspruch auf Vergütung. Allerdings gibt es Situationen im Betriebsleben, die im Einzelfall dazu berechtigen.
Kein Ausgleich für Besserverdienende
Besserverdienende mit Führungsaufgaben, die nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, müssen folglich auch ohne Ausgleich länger arbeiten. Es sei denn die individuellen Regelwerke des Unternehmens sehen etwas anderes vor. Die Beitragsbemessungsgrenzwerte für Spitzenverdienende sind einheitlich auf 5.175 Euro brutto (Stand Januar 2024) festgesetzt. Die gesetzliche Basis hierfür hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil aus 2012 (Az.: 5 AZR 765/10) geschaffen.
Vertrauensarbeitszeit: die Vor- und Nachteile des flexiblen Modells?
Besonders bei den Beschäftigten sind flexible Arbeitszeitmodelle mit und ohne Zeiterfassung sehr beliebt. Diese helfen, berufliche und private Anforderungen und Termine leichter zu koordinieren und Stress zu vermeiden. Für wen und inwieweit ist die Vertrauensarbeitszeit also von Vorteil oder Nachteil?
Vor- und Nachteile für Führungskräfte
Folgende Vorteile überzeugen Arbeitgeber von einem flexiblen Arbeitszeitmodell:
- Teilweise geringerer Verwaltungsaufwand
- Überdurchschnittliche Vertrauenskultur im Unternehmen
- Gutes Betriebsklima durch höhere Mitarbeitendenzufriedenheit
- Hohe Flexibilität und Produktivität
- Geringerer Krankenstand
- Ergebnisorientiertes Management
- Große Selbstständigkeit der Beschäftigten
- Hohe Motivation der Mitarbeitenden
Dafür nehmen Führungskräfte folgende Nachteile in Kauf:
- Möglichkeit des Missbrauchs durch Beschäftigte, wenn Fehlzeiten nicht transparent gehalten und ausgeglichen werden
- Kontrollverlust
- Mehr Konfliktpotenzial bei Mehrarbeit bzw. Überlastung
- Höherer Koordinationsaufwand
- Höhere Anforderungen, realistisch umsetzbare Zielvereinbarungen für Mitarbeitende zu formulieren
Vor- und Nachteile für Angestellte
Mitarbeitende in Unternehmen jeder Größenordung schätzen die Vertrauensarbeitszeit wegen folgender Vorteile:
- Weniger Kontrolle führt zu mehr Zufriedenheit
- Arbeitszeit, Arbeitsplatz und Ruhepausen können individuell gestaltet werden
- Beruf und Privatleben sind leichter zu vereinbaren, besonders wenn Kinder zu versorgen sind
- Arbeitsqualität und Zuverlässigkeit stehen im Vordergrund und nicht der Faktor Zeit
- Als Souverän über Zeit nutzen Mitarbeitende Leerlauf sinnvoll
Nachteile gehören dazu, wenn sich Mitarbeitende und Arbeitgeber auf Vertrauensarbeitszeit einigen. Folgendes sollten sich Beschäftigte bewusst machen:
- Mehrarbeit und hohes Engagement werden nicht direkt wahrgenommen
- Es droht Konfliktpotenzial bei Überlastung und Überstunden
- Gefahr der Selbstausbeutung
- Belastung durch ständige Erreichbarkeit
- Mehraufwand durch persönliche Zeiterfassung
- Möglichkeit des Missbrauchs durch die Chefetage wegen ausufernden Zielvereinbarungen
- Erschwerte Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten
Fazit: Zeiterfassung vs. Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit oder doch eine systematische Zeiterfassung? Welchem Modell Unternehmer auch den Vorzug geben, sie können mit Blick auf die jeweiligen Vor- und Nachteile keine wirklichen Fehler machen. Allerdings bedeutet eine objektive Zeiterfassung zum Beispiel im Sinne des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht, dass Unternehmen und Beschäftigte kein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Ganz im Gegenteil, denn heute bieten intelligente Software-Lösungen zur Zeiterfassung kreatives Potenzial, das für beide Parteien die Zusammenarbeit optimiert – und das häufig auf Augenhöhe. Moderne Zeiterfassungssysteme stehen hier nicht für starre Kontrolle, sondern präsentieren sich als Unterstützer der New Work Generation. Hier ein kurzer Überblick, was digitalisierte Zeiterfassung in der Praxis heute Unternehmen und Beschäftigten möglich macht:
- Arbeitszeitmodelle zur Flexibilisierung: Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder Funktionszeit
- Workforce Management Systeme: mithilfe komplexer Software-Lösungen lässt sich der Personaleinsatz, aber auch der von Maschinen und Fahrzeugen im Betrieb optimieren
- Flexarbeit als hybrides Arbeitsmodell für den Wechsel zwischen dezentralem Arbeiten im Homeoffice und Präsenzzeiten im Betrieb
- Praktische Tools für Video-Konferenzen von virtuellen Organisationsformen
- Flexible Schicht- und Dienstplangestaltung unter Einbeziehung der Mitarbeitenden
Vertrauensarbeitszeit – Alles Wichtige auf einen Blick
- Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Angestellte ihre vertraglichen Aufgaben eigenständig und frei auf den Tag verteilen können, ohne die Zeit zu erfassen.
- Liegt eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeit vor, haben sich Unternehmer und Mitarbeitende auf individuelle Zeitfenster pro Woche geeinigt, in denen die Beschäftigten Präsenzpflicht haben.
- Um Konflikte zu vermeiden, sollten Unternehmer gleich bei Einführung dieses Arbeitszeitmodells in einer Gesamtbetriebsvereinbarung regeln.
- Besserverdienernde mit Führungsaufgaben, die nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, müssen auch ohne Ausgleich länger arbeiten.
- Die Vertrauensarbeitszeit bringt viele Vorteile auf Unternehmer- sowie auf Angestellten Seite. Unter anderem sind diese höhere Flexibilität und Produktivität.
- Andererseits droht beispielsweise Konfliktpotenzial bei Überlastung und Überstunden