Arbeitsschutzgesetz
Verpflichtungen und Regelungen

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Definition

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) wird in Deutschland die europäische Richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG rechtlich umgesetzt. Grob gesagt stellt das Gesetz den Schutz von Angestellten und deren Gesundheit am Arbeitsplatz in den Mittelpunkt und umfasst daher alle zugehörigen Belange sowie Pflichten von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern im Rahmen des Arbeitsschutzes. Die wichtigsten Aspekte, die vom Arbeitsschutzrecht geregelt werden, sind u. a.:

  • Gesundheitsschutz
  • Arbeits- und Raumgestaltung am Arbeitsplatz
  • Einhaltung von Arbeitszeiten
  • Unfallverhütung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • menschengerechte Arbeitsgestaltung

Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz von zahlreichen Arbeitsschutzverordnungen, Anordnungen sowie weiteren Arbeitsschutzgesetzen.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

Zu dem Arbeitsschutz in Deutschland gehören zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Regelungen. Zu den wichtigsten zählen:

  • Arbeitsschutzgesetz: Es bildet den rechtlichen Rahmen und liefert Vorgaben zur Maßnahmenbildung.
  • Arbeitssicherheitsgesetz: Es ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um Regeln und Pflichten u. a. bei der Bereitstellung von Betriebsärzten sowie weiteren Fachkräften im Bereich der Arbeitssicherheit.
  • Sozialgesetzbuch: Speziell das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) geht mit dem Arbeitsschutz Hand in Hand. Durch das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG, 2008) wird das SGB VII regelmäßig an sich ändernde Rahmenbedingungen des Arbeitsschutzes angepasst.

Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitszeit?

Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit, Pausenzeiten sowie Überstunden enthält in Deutschland nicht das Arbeitsschutzgesetz, sondern das Arbeitszeitgesetz. Dennoch trifft auch das ArbschG arbeitszeitliche Aussagen, welche die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen können, beispielsweise Zeitfenster sowie Dauer der entsprechenden Arbeitszeit.

Arbeitsschutzgesetz und Urlaub: Welcher Anspruch besteht?

Auch beim Thema Urlaub und Regeneration gibt das Arbeitsschutzgesetz Empfehlungen ab. Rechtliche Vorgaben zum Urlaubsanspruch legt in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz fest. Gesetzlich sind bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage vorgeschrieben. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Tage.

Betriebssicherheitsverordnung: Über den Umgang mit Arbeitsmitteln

Der Fokus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegt auf dem richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln aller Art. Im Detail umfasst diese Richtlinie zahlreiche Regelungen sowie Maßnahmen zum Einsatz von Arbeitsmitteln, das Arbeiten mit „überwachungsbedürftigen Anlagen“ sowie Hilfestellungen zur Ausarbeitung von Konzepten des Arbeitsschutzes. Inhaltlich beschäftigt sich die Betriebssicherheitsverordnung zudem mit der Bewertung von Anlagen mit Blick auf sicherheitstechnische Eigenschaften, dem Sicherheitsmaßstab entsprechend der eingesetzten Technologie sowie generellen Schutzmaßnahmen.

Die Arbeitsstättenverordnung: Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bereichert das Arbeitsschutzgesetz um einige Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um die Sicherheit sowie die Gesundheit von Beschäftigten mit Blick auf den Betrieb sowie die Errichtung einer Arbeitsstätte zu gewährleisten. Zudem greift die Arbeitsstättenverordnung ebenfalls auf Baustellen und gibt Schutzziele für folgende Bereiche vor:

  • Barrierefreiheit
  • Schutz von Nichtrauchern
  • Gestaltung des Sanitärbereichs
  • Einrichtung von Erholungsmöglichkeiten
  • Klima-, Luft- und Lichtverhältnisse
  • Sozialeinrichtungen

Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze vor

Neben der Umsetzung von Maßnahmen bei der Arbeitsstätten- oder Arbeitsmittelsicherheit macht das Arbeitsschutzgesetz auch einige Vorgaben in Puncto Temperatur am Arbeitsplatz oder im Büro. Konkret wird hier vom „Schutz der Beschäftigten durch Einwirkung von Hitze“ gesprochen, was von den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 unter dem Punkt „Raumtemperatur“ klarer ausgeführt wird. Als Basis fungiert hier die Gefährdungsbeurteilung. Generell unterscheidet die ASR A3.5 zwischen zwei Temperaturarten:

  • Lufttemperatur: Temperatur, die den Menschen ohne den Einfluss von Wärmestrahlung umgibt.
  • Raumtemperatur: Individuell von Menschen gefühlte Temperatur. Wird beeinflusst von der Lufttemperatur sowie der Temperatur von Flächen in der Umgebung (Fußboden, Fenster, Wände und Decke).

Unter Berücksichtigung von ASR A3.5 legt das Arbeitsschutzgesetz bei Luft- und Raumtemperatur drei wichtige Schwellenwerte fest:

  • Temperaturen von über 26 Grad: Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, für Abkühlung zu sorgen (z. B. durch Jalousien, Ventilatoren).
  • Raumtemperatur von über 30 Grad: Die Belastung durch das Klima muss durch die Vorgesetzten weiter reduziert werden. Mögliche Maßnahmen sind in diesem Fall nächtliches Durchlüften, Schließen von Rollos und Jalousien, Änderung der Gleitzeitregelung, Bereitstellung von Getränken oder Lockerung der Kleidungsvorschriften.
  • Raumtemperatur von über 35 Grad: Unter dieser Bedingung ist das Arbeiten nicht möglich. Es sein denn, der Betrieb sorgt für Abhilfe z. B. in Form von Hitzepausen oder Luftduschen. Jedoch sind hohe Temperaturen keine automatische Garantie für hitzefrei. Schon die Empfehlung eines Raumwechsels reicht aus.

An wen richtet sich das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigten – unabhängig davon, in welcher Branche sie arbeiten. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen, die vom Arbeitsschutzgesetz ausgenommen sind:

  • Angestellte in Privathaushalten
  • Erwerbstätige in Betrieben, für die das Bundesberggesetz greift
  • Mitarbeitende auf Seeschiffen

Aus Sicht des Gesetzes sind Beschäftigte dagegen klassische Arbeitnehmer, Azubis, „arbeitnehmerähnliche Personen“ sowie Beamten, Richter, Soldaten und Angestellte in Behindertenwerkstätten.

Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer?

Das Arbeitsschutzgesetz legt nicht nur konkrete Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten fest. Gleichzeitig ergibt sich aus dieser Tatsache, dass die Verantwortung des Arbeitsschutzes auf Arbeitgeber übergeht. Daraus erfolgen für Vorgesetzte einige Pflichten, um die Gefährdung der Gesundheit am Arbeitsplatz immer wieder neu zu beurteilen und so gering wie möglich zu halten.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Einen wichtigen Kernpunkt stellt neben den bereits genannten Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung dar. Damit ist sowohl die Feststellung als auch die Bewertung aller Gefahrenquellen und Gefährdungspotenzialen an allen Arbeitsplätzen innerhalb eines Betriebs gemeint. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung besteht für Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitsschutz im Unternehmen entsprechend zu organisieren. Maßnahmen müssen zunächst geprüft und, wenn nötig, auch zukünftig regelmäßig angepasst werden.

Dokumentationspflicht

Das durch die Gefährdungsbeurteilung entstandene Arbeitsschutzkonzept muss zudem in Schriftform dokumentiert werden. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 2 ArbSchG zudem für Arbeitsunfälle, durch die Angestellte arbeits- oder dienstunfähig werden oder gar ihr Leben verlieren.

Arbeitsschutz verpflichtet auch zur Unterweisung

Arbeitgeber müssen all ihre Angestellten ausführlich über Vorgaben und Vorschriften in Sachen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterrichten. Dies muss laut Arbeitsschutzgesetz während der Arbeitszeit geschehen. Dabei müssen diese Formalitäten beachtet werden:

  • Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden.
  • Für jede Unterweisung besteht Protokollierungspflicht.
  • Alle involvierten Parteien müssen das Protokoll unterschreiben.

Verändert sich der Aufgabenbereich von Beschäftigten, entstehen neue Tätigkeitsfelder oder werden neue Arbeitsmittel eingeführt, dann sind Vorgesetzte zu einer unmittelbaren Wiederholung der Unterweisung angehalten.

Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes besteht für Arbeitgeber zudem die Pflicht, „Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Dabei reicht es aber nicht aus, lediglich Erste-Hilfe-Material oder Verbandskästen bereit zu stellen. Vorgesetzte müssen außerdem genügend Ersthelfer ernennen und deren Kontakt zu außerbetrieblichen Behandlungsstellen aufbauen und sicherstellen.

Arbeitsschutzmaßnahmen bei gefährlichen Arbeitsplätzen?

Bei der Alleinarbeit an einem Einzelarbeitsplatz sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Das gilt u. a. für folgende Arbeitsbedingungen:

  • Verarbeitung von Materialien bei hohem Energieaufwand
  • Nachtschichten
  • beim Umgang mit brennbaren oder giftigen Stoffen
  • Gefahrguttransporte
  • Produktionsverfahren unter extremen Kälte- oder Hitzebedingungen
  • die Arbeit an elektrischen oder Hochdruckanlagen sowie an laufenden Maschinen

Für welche Personengruppen gelten Sonderschutzrechte beim Arbeitsschutz?

Einige Beschäftigte besitzen vom Gesetz her einen besonderen Schutzstatuts am Arbeitsplatz. Dadurch müssen folgende Regelungen beachtet werden.

Zu den Personengruppen gehören:

  • Schwangere und Stillende: Diese sind in Deutschland aber nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert.
  • Angestellte unter 18: Das maximale Pensum an Arbeitszeit nicht vom Arbeitsschutzgesetz, sondern vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgeschrieben. Es darf weder Akkordarbeit verrichtet werden, noch darf ein erhöhtes Unfallpotential bestehen.

Was sieht das Arbeitsschutzgesetz für ältere Mitarbeitende vor?

Mit Blick auf den Arbeitsschutz besteht für ältere Angestellte kein Recht auf Bevorzugung gegenüber jüngeren Angestellten. Schließlich sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Maßnahmen zur Gefahrenprävention ausnahmslos für alle Beschäftigten eines Betriebs gelten.

Was gilt mit Blick auf das Arbeitsschutzgesetz in der Pflege?

Auch im Arbeitsalltag von Pflegefachkräften lauern viele potenzielle Gefahren. Neben den generellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind mit Blick auf den Arbeitsschutz in dieser Branche vor allen Dingen zwei wichtige Punkte hervorzuheben:

  1. Hygiene: Auch das Arbeitsschutzgesetz umfasst zahlreiche Hygienevorschriften. So soll das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz sowohl für Angestellte als auch für Patienten oder Heimbewohner möglichst gering gehalten werden. Sauberkeit am Arbeitsplatz oder regelmäßige Hand- sowie Flächendesinfektion sind nur einige der vielen Vorschriften.
  2. Die richtige Kleiderwahl: Speziell im Pflegebereich ist per Arbeitsschutzgesetz bei der Wahl der Arbeitskleidung festgelegt. Hier wird zwischen Arbeits- oder Berufsbekleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung unterschieden.

Was die Kleidung anbelangt, stellen aber insbesondere die ambulante Pflege sowie Senioren- oder Altenheime eine Grauzone dar. Daher können Arbeitgeber das Tragen privater Kleidung theoretisch erlauben. Diese muss dann aber folgende Kriterien erfüllen:

  • Bei Kontamination muss ein „desinfizierendes sowie chemothermisches Waschverfahren“ möglich sein. (40°C bis 60°C mit speziellem Waschmittel).
  • Die private Kleidung muss vor Ort bei der Arbeit angezogen und zum Feierabend wieder ausgezogen werden.
  • Besteht Kontaminationsgefahr, ist zusätzliche Schutzkleidung verpflichtend.

Häufige Fragen rund um das Arbeitsschutzgesetz

Da das Arbeitsschutzgesetz ein sehr komplexes Thema ist, kommen immer wieder Fragen auf. Im Folgenden haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten aufbereitet.

Wer ist für den Arbeitsschutz zuständig, wenn mehrere Arbeitgeber involviert sind?

Für den Fall, dass Angestellte verschiedener Betriebe zusammenarbeiten, gilt laut § 8 des Arbeitsschutzgesetzes das gleiche für Arbeitgeber: Auch sie müssen in Sachen Arbeitssicherheit kooperieren. Nur auf diese Weise kann die Sicherheit aller Arbeitnehmer gewährleistet werden.

Hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung beim Arbeitsschutz?

Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, greift automatisch § 87 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebsverfassung (BetrVG). Demnach besteht für das Gremium ein Mitbestimmungsrecht, wenn Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen möchten, die zum Gesundheitsschutz beitragen oder die Unfallprävention verbessern sollen.

Welche Rolle spielt die Unfallversicherung beim Arbeitsschutz?

Durch das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 noch einmal die Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde auf diese Weise insofern gestärkt, indem der Präventionsauftrag, den die Berufsgenossenschaften innehaben, um „die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“ ausgedehnt wurde, und zwar in Form des Arbeitsschutzgesetzes. Dies ermöglicht außerdem eine innovative Kooperation zwischen den Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

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Was ist die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA)?

Hinter der GDA verbirgt sich ein Konzept, das von Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern sowie allen wichtigen Akteuere innerhalb des Arbeitsschutzes beschlossen wurde. Hauptziel der GDA ist es, die Sicherheit sowie Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz „zu erhalten, zu verbessern und zu fördern“. Dabei handeln alle involvierten Parteien gemeinsam und dennoch eigenverantwortlich. Die entsprechenden Ziele werden von der GDA dabei periodenweise festgelegt. Die Erfolgskontrolle findet abschließend mittels Evaluation statt.

Die Entwicklung, Koordination sowie Aufrechterhaltung dieser Arbeitsschutzstrategie obliegt dabei der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz.

Wer unterstützt Unternehmer bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Arbeitgeber können sich bei Fragen zum Arbeits- oder Gesundheitsschutz an folgende Ansprechpartner wenden:

  • Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Betriebssicherheit
  • die Berufsgenossenschaften
  • die staatliche Arbeitsschutzbehörde, die für den betroffenen Betrieb zuständig ist

Welches Bußgeld gibt es bezüglich des Arbeitsschutzes?

Kommt es in einem Betrieb zu einem Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz, wird von der zuständigen Kontrollbehörde zunächst eine Frist ausgesprochen, in der Arbeitgeber Zeit haben, mögliche Fehler oder Versäumnisse auszubessern. Wird den Pflichten in diesem Zeitraum immer noch nicht nachgekommen, ist es möglich, dass die entsprechende Arbeit unterbunden oder das Arbeiten mit bestimmten Betriebsmitteln untersagt wird. Zudem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro fällig werden.

Wurden durch Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetztes Angestellte verletzt, kann das Bußgeld entsprechend höher ausfallen. Stellt sich heraus, dass Mitarbeitende durch vorsätzliche Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz in Gefahr gebracht wurden, sind zudem Freiheitsstrafen möglich.

Wer ist mit der Überwachung des Arbeitsschutzes in Deutschland betraut?

Die Arbeitsschutzvorschriften im Rahmen das Arbeitsschutzgesetztes werden in Deutschland durch die Gewerbeaufsichtsämter bzw. die Ämter für Arbeitsschutz überwacht. Sie fungieren als „Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer“. Zusätzliche Träger im Bereich Beratung sowie Überwachung sind außerdem die Unfallversicherungen (die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften der jeweiligen Unternehmen).

Zusammenfassung

Arbeitsschutzgesetz – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Das Arbeitsschutzgesetz wandelt die europäische Richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in nationales Recht um.
  • Im Mittelpunkt steht der Schutz von Gesundheit sowie die Gefahrenvermeidung am Arbeitsplatz.
  • Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zahlreiche Anordnungen, Richtlinien sowie weitere Gesetze ergänzt.
  • Für die Einhaltung aller Vorgaben des Arbeitsschutzes sind in erster Linie die Arbeitgeber verantwortlich.
  • Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder und (je nach Fall) sogar Freiheitsstrafen.
  • Die Überwachung des Arbeitsschutzes obliegt in Deutschland den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz.