Wiedereingliederung
Modelle und Regelungen

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Definition

Was ist die Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung betrifft Beschäftigte, die aufgrund einer lang andauernden Krankheit oder eines Unfalls (Arbeitsunfähigkeit) nicht arbeiten konnten. Konkret ist die Wiedereingliederung die schrittweise Rückkehr ins Arbeitsleben nach einem solchen längeren Ausfall. Ziel ist es, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Heilungsprozess durch einen geregelten Arbeitsalltag zu unterstützen.

Nach langer Zeit zurück in den Job: Die Wiedereingliederung

Mit der Wiedereingliederung wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern also ermöglicht langsam wieder am Arbeitsalltag Teil zu haben. Während der Wiedereingliederung haben Angestellten nach wie vor den rechtlichen Status der Arbeitsunfähigkeit. Dadurch werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Zeit der Wiedereingliederung nicht finanziell belastet. Die Krankenkasse zahlt weiterhin Krankengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung. Die Wiedereingliederung kann bereits mit einer Mindestarbeitszeit von 2 Stunden pro Tag starten.

Info

Arbeitnehmer müssen bereit für Wiedereingliederung sein

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nicht entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine Wiedereingliederung durchlaufen können. Angestellte entscheiden das zusammen mit dem oder der behandelnden Arzt. Die Voraussetzungen sind:

  • Bereitschaft Arbeitnehmer und die schriftliche Zustimmung
  • Körperliche Lage, Teile seiner oder ihrer Aufgaben zu übernehmen

Die Wiedereingliederung wird zusammen mit Ärzte und Arbeitgeber besprochen und danach per Formular bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragt. Arbeitnehmer müssen in der Zeit der Wiedereingliederung weiterhin ärztliche Atteste, die die Arbeitsunfähigkeit belegen, einreichen.

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Wiedereingliederung bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können an Wiedereingliederungsprogrammen teilnehmen. Wie viele Stunden während der Wiedereingliederung in Teilzeit geleistet werden sollen sowie die Leistungsanforderungen werden dann entsprechend der vorherigen Teilzeit-Arbeitszeit bemessen.

Prüfung auf Wiedereingliederung

Wenn Angestellte mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, wird bei der Vorlage der nächsten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) automatisch geprüft, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll und möglich ist. Dadurch soll Versicherten frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, ins reguläre Arbeitsleben zurückzukehren. Durch eine frühzeitig begonnene Wiedereingliederungsmaßnahme entstehen für Betroffene weniger Probleme im Anschluss an eine lange Arbeitsunfähigkeit.

Sonderfall: Wiedereingliederung nach Arbeits- oder Wegeunfall

Die Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstelle fällt in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung in der Zeit der Wiedereingliederung für die Zahlung des Krankengeldes zuständig ist.

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Wiedereingliederung nur mit Zustimmung von Arbeitgeber

Eine Wiedereingliederung ist generell nur mit Zustimmung von Arbeitgebern möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen: So sind Behinderte oder von Behinderung bedrohte Angestellte berechtigt, eine Wiedereingliederung im Zweifelsfall zu erzwingen. Wichtig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Ungerechtfertigte Verweigerungen einer Wiedereingliederung können zu Schadensersatz oder Entschädigung aufgrund von Diskriminierung führen.

Wiedereingliederungsmodelle

In Deutschland gibt es zwei Wiedereingliederungsmodelle, auf die Betriebe und Angestellte zurückgreifen können. Dazu gehört auf der einen Seite das Betriebliche Eingliederungsmanagement und auf der anderen Seite das Hamburger Modell.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sorgt dafür, dass Mitarbeitende, die eine Wiedereingliederung durchlaufen, mit minimalem Risiko zu weiteren gesundheitsbedingten Ausfällen konfrontiert sind. Das heißt, dass Unternehmen genau prüfen müssen, ob die Wiedereingliederung am individuellen Arbeitsplatz möglich ist. Dazu gehört auch, dass Betriebsärzte, Arbeitgeber und Betroffene gemeinsam feststellen, ob im Zweifelsfall eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens sinnvoll ist.

Info

Wann kommt es zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das BEM greift in der Regel dann, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit die gesetzlich geregelten sechs Wochen überschreitet. Es ist im Sozialgesetzbuch verankert und dient dazu, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Im Rahmen des BEM stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfen im Arbeitsleben

Stufenweise Wiedereingliederung: Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell oder die stufenweise Wiedereingliederung ist im § 74 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V festgelegt. Auch dieses System der Wiedereingliederung dient dazu, Angestellte nach langer Krankheit in das Arbeitsleben zurück zu holen. Im Hamburger Modell geschieht das Schritt für Schritt oder stufenweise mit Hilfe von gestaffelten Arbeitszeiten, die sich alle paar Wochen steigern. Weitere Merkmale des Hamburger Modells sind:

  • Dauer der Wiedereingliederung: zwischen 6 Wochen und 6 Monaten
  • Festgelegte tägliche Arbeitszeit regeln die Wiedereingliederung
  • Die Arbeitszeit wird entsprechend des Fortschritts und der Leistungsfähigkeit ausgebaut

Diese Wiedereingliederung steht damit gleichbedeutend mit einer Teilzeitstelle. Auch hierbei werden die Leistungsanforderungen zunächst minimiert.

Auch beim Hamburger Modell wird gemeinsam mit ärztlicher Unterstützung entschieden, ob und in welchem Umfang eine Wiedereingliederung im Unternehmen sinnvoll ist. Ebenso wie beim BEM steht auch hier eine Risikoabschätzung im Raum. Das Hamburger Modell wird vor allem nach Reha-Maßnahmen oder einer schweren Erkrankung angewandt.

Der Wiedereingliederungsplan: Fortschritte festhalten

Der Wiedereingliederungsplan fällt in den Aufgabenbereich vom behandelnden Arzt. Zunächst muss dieser feststellen, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in der Lage ist, an einem Wiedereingliederungsprogramm teilzunehmen. Danach kann der Plan aufgesetzt werden. Im Wiedereingliederungsplan werden Grundsätzliches, Fortschritte und beispielsweise diese Angaben festgehalten:

  • Beginn und Ende der Wiedereingliederung sowie das voraussichtliche Datum der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern
  • Beschreibung der Stufen: Art und Dauer
  • Rücktrittsrechte und -gründe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Maßnahmen, die der Wiedereingliederung und Gesundung förderlich sind
  • Belastungen und Tätigkeiten, die Arbeitnehmer in der Wiedereingliederung vermeiden müssen

Besonders die Rücktrittrechte und -gründe sind für Arbeitnehmer wichtig: Sollte die Wiedereingliederung ergeben, dass die Arbeitsunfähigkeit anhält, dann können beide Seiten das Projekt frühzeitig abbrechen. Im Zuge des Wiedereingliederungsplans wird dieses Szenario im Vorfeld mit der Krankenkasse abgesprochen. So kann im Zweifelsfall schnell reagiert werden.

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Wiedereingliederungen abbrechen – das ist möglich

Wiedereingliederungen können aufgrund von zwei Szenarien abgebrochen werden. Zum einen können Arbeitnehmer noch nicht arbeitsfähig sein. Zum anderen können die Fortschritte zu einer maßgeblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes führen. Ist das der Fall und der Arbeitnehmer wieder voll belastbar, wird in Absprache mit Arzt und Arbeitgeber die Maßnahme vorzeitig beendet.

Arbeitsentgelt während der Wiedereingliederung

Rechtlich gesehen sind Arbeitnehmer, die sich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme befinden, noch als arbeitsunfähig zu betrachten. Das heißt, dass reguläre Lohnersatzleistungen statt einer Lohnfortzahlung von Arbeitgeber Seite aus greifen. Dazu gehören:

  • Krankengeld
  • Übergangsgeld
  • Verletztengeld
  • Weitere Lohnersatzleistungen

Träger dieser Zahlungen sind nicht die Arbeitgeber, sondern Kranken- oder Rentenversicherungen sowie die Berufsgenossenschaft. Je nachdem, wodurch die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst wurde, ist ein anderer Rehabilitationsträger oder -einrichtung zuständig. Für Arbeitgeber bedeutet das also, dass Arbeitnehmer in der Wiedereingliederung außerhalb ihres Entgeltbereichs fallen.

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Entgeltvereinbarungen in der Wiedereingliederung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Rahmen der Wiedereingliederung für die erbrachten Tätigkeiten außerhalb der gesetzlichen Richtlinien Regelungen für ein Arbeitsentgelt treffen. Diese geschieht separat und ist grundsätzlich nicht verpflichtend. In der Regel ergänzt der Rehaträger diese Entgeltvereinbarungen in der Wiedereingliederungsphase. Aber Achtung: Das Entgelt wird auf die Entgeltersatzleistungen angerechnet und führt zu Kürzungen oder gar dem Wegfall der Ersatzleistungen.

Gescheiterte Wiedereingliederung: Wer übernimmt dann die Entgeltersatzleistungen?

Wenn die Wiedereingliederungsmaßnahme scheitert, dann haben Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Entgeltersatzleistungen. Das heißt, es greifen wiederum:

  • Krankgengeld
  • Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Kostenträger Arbeitsamt)
  • Verletztengeld

Zusammenfassung

Wiedereingliederung – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Als Wiedereingliederung wird die Zeit bezeichnet, in der Arbeitnehmer, die von langer Krankheit und damit von lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit betroffen waren, ins Arbeitsleben zurückkehren.
  • Die Wiedereingliederung umfasst eine schrittweise Rückführung an den Arbeitsalltag.
  • Es gibt zwei Modelle: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und das Hamburger Modell (Schrittweise Wiedereingliederung).
  • Voraussetzung für die Wiedereingliederung ist, dass der Arbeitnehmer dazu bereit ist. Das muss ärztlich festgestellt werden.
  • In einem Wiedereingliederungsplan werden alle wichtigen Eckpunkte rund um die Heranführung an den Arbeitsalltag festgehalten.
  • Arbeitgeber sind nicht generell verpflichtet, einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Allerdings gibt es rechtliche Ausnahmen.
  • Während der Zeit der Wiedereingliederung gelten Arbeitnehmer noch als arbeitsunfähig, das heißt, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet eine Entgeltfortzahlung zu leisten.
  • Arbeitnehmer erhalten während der Wiedereingliederungsmaßnahme regulär Krankengeld oder eine andere Entgeltausgleichszahlung.
  • Das Abbrechen der Wiedereingliederung ist möglich. Es kann entweder aufgrund der noch nicht ausreichenden Genesung erfolgen oder durch die maßgebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft erfolgen.