Was ist eine Krankmeldung
Durch eine Krankmeldung geben Aangestellte an, dass sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, der vertraglich festgelegten Pflicht zur Arbeitsleistung nachzukommen. Sie ist immer sofort fällig, wenn Beschäftigte feststellen, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen können. Wird diese Vorgabe auf die leichte Schulter genommen, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
In welchem Fall muss eine Krankmeldung bei Arbeitgeber erfolgen?
Grundsätzlich muss jeder und Angestellte eine Krankmeldung an der Arbeit unverzüglich mitteilen. Das bedeutet konkreter: Spätestens zum Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag müssen sich Beschäftigte krankmelden.
Eine Krankmeldung ist keine Krankschreibung
Eine Krankmeldung ist nicht mit einer Krankschreibung gleichzusetzen. Erstere erfolgt durch Angestellte selbst – sie ist lediglich als Information für Vorgesetzte zu sehen, dass Mitarbeitende nicht zur Arbeit erscheinen können.
Die Krankschreibung hingegen erfolgt durch Ärzte oder Hausärzte. Diese stellen nach einer Untersuchung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Auf dieser ist angegeben, ab wann die Person arbeitsunfähig ist und bis wann dieser Zustand anhält.
Welche formalen Vorgaben gibt es für die Krankmeldung?
Für die Krankmeldung an sich gibt es jedoch keine genau festgelegten Vorgaben, wie sie den Vorgesetzten vorgelegt werden muss. Dies kann je nach Unternehmen anders geregelt sein. Die Krankmeldung kann über die folgenden Wege erfolgen:
- telefonisch
- schriftlich per E-Mail
- durch eine andere Person
- durch Erkrankte selbst, sofern es der Gesundheitszustand zulässt
Formale Vorgaben durch Arbeitgeber möglich
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jedoch auch bestimmte Formalitäten im Bereich der Krankmeldung vorschreiben. Unternehmen, in denen E-Mails nur sporadisch gelesen werden können, können verlangen, dass sich Mitarbeitende ausschließlich per Telefon krank melden. So können sie gewährleisten, dass der Arbeitsablauf weiterhin reibungslos funktioniert.
Müssen Aangestellte den Grund der Krankmeldung angeben?
Nein, Beschäftigte müssen den Vorgesetzten den Grund ihrer Erkrankung nicht mitteilen. Grundsätzlich sind Art und Ursache der Krankheit Privatsache. Ausnahmen gelten hier jedoch, wenn es sich um eine ansteckende Erkrankung handelt. Hier müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Diagnose erfahren, damit sie zum Schutz der weiteren Belegschaft Maßnahmen ergreifen können.
Krankmeldung: Ab wann müssen Angestellte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein ärztliches Attest für Arbeitgeber und die Krankenkasse. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nach dem dritten Tag der Krankmeldung die Angestellte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, um ihrer Nachweispflicht nachzukommen. In vielen Unternehmen gibt es daher die Regelung, dass Mitarbeitende die ersten drei Tage ohne Attest krank gemeldet sein dürfen.
Seit dem 01. Oktober 2021 gibt es die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dabei informieren die Arztpraxen die Versicherungen auf dem elektronischen Weg über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Patienten. Stattdessen. Ab Juli 2022 kann auch die Version für Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden.
Rückwirkende Krankmeldung: Ist das möglich?
In Ausnahmefällen können sich Beschäftigte auch rückwirkend krankschreiben lassen. Dies gilt beispielsweise, wenn das Erscheinen bei Ärzten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war oder die Praxis geschlossen hatte. Untersuchenden Ärzte sollte die Lage offen und ehrlich geschildert werden. Die Mediziner können eine Krankschreibung maximal zwei Tage – in begründeten Ausnahmen auch bis zu drei Tage – rückwirkend ausstellen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass Mitarbeitende, die gesetzlich versichert sind, auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit weiterhin ihr volles Entgelt erhalten. Dieser Anspruch besteht für sechs Wochen nach jeder neuen Erkrankung. Hält eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Gehalts der Beschäftigten. Diese Regelungen sind im Arbeitnehmerrecht durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgGF) festgelegt.
Dieses Gesetz ist ein zentrales Element zum Schutz der Angestellten und deren Rechte in Deutschland. Beschäftigte müssen die Sicherheit haben, dass ihre Existenzgrundlage auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht bedroht ist.
Nicht nur Vollzeit-Beschäftigte, auch Mitarbeitende in Teilzeit , Minijobber, Werkstudenten und Saisonarbeiter haben Anspruch auf die Lohnfortzahlung.
Sonderfälle: Arbeiten trotz Attest, Krankheit im Urlaub und Krankschreibung während Kurzarbeit
Im Folgenden haben wir einige Regelungen zu einer Krankmeldung in Sonderfällen aufgelistet:
Was ist während der Krankmeldung erlaubt?
Es kommt ganz darauf an. Und zwar ist immer ausschlaggebend, um welche Krankheit es sich handelt und in welcher Tätigkeit Erkrankte angestellt sind.
Wer krankgemeldet oder krankgeschrieben ist, muss nicht zwingend strenge Bettruhe halten. Es sei denn, die Ärzte haben dies verordnet. Bei einer Krankschreibung ist es die Pflicht der Patienten, jegliche Aktivität zu unterlassen, die ihre Genesung verzögern könnte.
Beispiel aus der Praxis
Kollege A sieht krankgeschriebene Kollegin B im Park Joggen. Ist diese wegen eines grippalen Infekts nicht an der Arbeit, wäre diese Aktivität unzulässig, da sie die Genesung hinauszögern kann.
Ist Kollegin B jedoch wegen eines Tinnitus oder Stress krankgeschrieben, so dürfen sie dieser Aktivität nachgehen, da diese Art von Sport nachweislich zur Bekämpfung der Erkrankung beitragen kann.
Krankmeldung – Alles Wichtige auf einen Blick
- Durch eine Krankmeldung geben Arbeitnehmer an, dass sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, der vertraglich festgelegten Pflicht zur Arbeitsleistung nachzukommen.
- Eine Krankmeldung ist immer sofort fällig, spätestens zu Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag.
- Es gibt keine genau festgelegten Vorgaben, wie die Krankmeldung vorgelegt werden muss.
- Arbeitnehmerinnen müssen den Grund der Erkrankung nicht angeben. Die Art und Ursache der Krankheit ist Privatsache.
- Ausnahmen gelten für ansteckende Krankheiten: Vorgesetzte müssen in diesem Fall informiert werden, damit sie zum Schutz der weiteren Belegschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Beschäftigte spätestens ab dem vierten Tag der Krankmeldung einreichen.
- Arbeitgeber können die AU-Bescheinigung jedoch auch ohne Angabe von Gründen bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung verlangen.
- In Ausnahmefällen können Ärzte auch rückwirkend eine Kranschreibung ausstellen: Wenn Patienten zu krank waren, um die Praxis aufzusuchen oder diese geschlossen war.
- Die Krankschreibung ist nicht mit der Krankmeldung gleichzusetzen. Erstere müssen Ärzte ausstellen. Beschäftigten müssen diese Meldung zudem bei der Krankenkasse einreichen.
- Ist das Kind krank, müssen Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile befürchten.
- Pro Jahr und Kind haben Elternteile bis zu zehn Arbeitstage, an denen sie freigestellt werden können, um ein krankes Kind zu pflegen.
- Während der Krankschreibung müssen Patienten jegliche Aktivitäten unterlassen, die eine Genesung hinauszögern könnte. Die zulässigen Tätigkeiten sind daher abhängig von der jeweiligen Erkrankung.