Was ist ein Steuerfreibetrag?
Der steuerfreie Betrag soll primär Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen entlasten. Er legt fest, bis zu welchem Betrag die Einnahmen nicht versteuert werden müssen.
Der Steuerfreibetrag wird alle zwei Jahre neu berechnet, um ihn wirtschaftlichen Faktoren wie etwa der Inflation anzupassen. Es gibt verschiedene Formen von Steuerfreibeträgen wie den Lohnsteuerfreibetrag, den Rentenfreibetrag oder den Kinderfreibetrag.
Steuerfreibeträge: Geschenk vom Finanzamt oder grundsätzlicher Anspruch?
Der Begriff Steuerfreibetrag entstammt dem deutschen Staatsrecht. Er soll besonders sozialen Ausgleich schaffen für:
- Familien mit Kindern: Diese haben durch Erziehungs- und Ausbildungsgebühren ihrer Kinder Mehrkosten im Vergleich zu kinderlosen Singles. Neben dem Kindergeld dient der Kinderfreibetrag zur finanziellen Entlastung der Eltern.
- Einkommensschwache: Durch den Grundsteuerfreibetrag soll ihr Existenzminimum gesichert bleiben. Der Grundsteuerfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bleibt auch dann gleich, wenn Arbeitnehmer mehr verdienen als die Summe des Freibetrages.
Steuerfreibetrag vs. Steuergrenze
Im Gegensatz zur Steuerfreigrenze müssen bei Überschreitung des Steuerfreibetrags nicht die gesamten Einkünfte versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Anteil. Bei der Freigrenze wird hingegen alles, was den festen Betrag überschreitet, sofort versteuert.
Was macht den Steuerfreibetrag aus?
Der steuerfreie Betrag ist ein bestimmter Anteil des Einkommens, der nicht versteuert werden muss. Daneben gibt es aber noch weitere Formen von Steuerfreibeträgen. Die Wichtigsten sind:
- Grundfreibetrag
- Lohnsteuerfreibetrag
- Kinderfreibetrag
Daneben gibt es noch weitere Steuerfreibeträge:
- Ehrenamtsfreibetrag
- Rabattfreibetrag
- Altersentlastungsfreibetrag
- Rentenfreibetrag
- Spendenfreibetrag
- Erbschaftssteuerfreibetrag
- Steuerfreibetrag bei Schwerbehinderung
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
Ab einem Einkommen, das über dem Grundfreibetrag von 11.604 € liegt fallen Steuern an. Dieser Freibetrag wird in der Einkommenssteuer berücksichtigt. Neben dem Einkommen müssen auch Kapitalerträge versteuert werden. Dazu zählen sämtliche Gewinne aus Kapitalanlagen. Sobald Ihr Einkommen und Ihre Kapitalerträge den Steuerfreibetrag übersteigen, müssen diese versteuert werden.
Beim Kinderfreibetrag liegt der Steuerfreibetrag bei …
- 2024: 6.384 €, 3.192 € für jeden Elternteil
Für Alleinerziehende stieg der Entlastungsbetrag aufgrund von Corona 2020-2021 rasant von 1.908 € auf 4.008 € für das erste Kind an. Für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu. Für das Jahr 2022 beträgt dieser 2.148 € plus 240 € für jedes weitere Kind.
Auch der Steuerfreibetrag für Rentner steigt:
- 2022: 18 % der zu versteuernden Rente sind steuerfrei
- 2023: 17 % der zu versteuernden Rente sind steuerfrei
- 2024: 16 % der zu versteuernden Rente sind steuerfrei
Der Ausbildungsfreibetrag bleibt unverändert bei 1.200 € für Ausbildungsbedarf.
Der Steuerfreibetrag für Studenten liegt 2024 nach wie vor bei 11.604 €. Er entspricht dem Grundsteuerfreibetrag.
Steuerfreibeträge bei Schenkung:
Der Freibetrag richtet sich hier nach der Lohnsteuerklasse des Beschenkten. Um von einer steuerfreien Schenkung zu profitieren, muss das übertragene Vermögen unterhalb des Steuerfreibetrages der Schenkungssteuer liegen.
Beim Erbe sind die Steuerfreibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad:
Der monatliche Steuerfreibetrag
Der monatliche Steuerfreibetrag zählt zur vorsätzlichen Steuerentlastung. Hierbei wird die Steuererklärung monatlich eingereicht und geprüft. Dadurch erhält der Steuerpflichtige die Steuergelder frühzeitig zurückerstattet. Dies ist besonders bei einkommensschwachen Personen sinnvoll, um ihr Existenzminimum zu gewährleisten.
Der jährliche Steuerfreibetrag
Der jährliche Steuerfreibetrag wird bei Ihrer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall Ihre Rückerstattungen vom Vorjahr erst im nächsten Jahr erhalten. Dies ist das übliche Prozedere der Erstattung von Steuerfreibeträgen.
Lohnsteuerfreibetrag: Bedeutung & Beantragung
Den Lohnsteuerfreibetrag können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie höhere Ausgaben für geschäftliche Zwecke haben. Dieser wird aber erst ab Ausgaben über 600 € in Kraft gesetzt. Beispiele hierfür sind etwa Ausgaben für:
- Büromöbel (Schreibtische, Aktenschränke)
- Arbeitsgeräte (Computer, Werkzeuge)
- Bürobedarf (Papier, Kugelschreiber)
- Arbeitskleidung (Schutzkleidung, Warnwesten)
Um Freibeträge bei der Lohnsteuer zu bewirken, müssen Sie folgende Schritte angehen:
- Laden Sie sich aus dem Internet oder beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn inklusive aller Nachweise der Arbeitsausgaben an Ihr Finanzamt.
- Bewilligt Ihnen das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag, dann erscheint dieser auf der elektronischen Lohnsteuerkarte.
Für die gewünschten Jahre, in denen der Lohnsteuerfreibetrag besteht, müssen Sie selbsterklärend eine Steuererklärung abgeben.
Steuerfreibeträge – Der Unterschied zwischen Pauschbetrag und Freibetrag
Der wesentliche Unterschied zwischen Pauschbetrag und Steuerfreibetrag liegt darin, dass für den Pauschbetrag Arbeitnehmer bis zu einem festen Betrag keine Belege vorlegen müssen. Formen des Pauschbetrages sind …
- der Sparerpauschbetrag
- der Behindertenpauschbetrag
- der Pflegepauschbetrag
- der Hinterbliebenenpauschbetrag
- die Sonderausgabenpauschale
- der Werbungskostenpauschbetrag
- die Pendlerpauschale
- die Verpflegungspauschale
Der steuerliche Freibetrag für Hinterbliebene (Witwer und Witwen sowie Waisen) liegt bei 370 €. Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Hinterbliebenenpauschbetrag von 370 €.
Der Pauschbetrag für Sonderausgaben beträgt aktuell 36 € für Singles und 72 € für Ehepaare.
Steuerfreibetrag – Alles Wichtige auf einen Blick
- Der Steuerfreibetrag legt fest, bis zu welchem Betrag die Einnahmen nicht versteuert werden müssen.
- Der steuerfreie Betrag soll primär Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen entlasten, sodass zumindest das Existenzminimum von Steuern und Abgaben befreit bleibt.
- Der Steuerfreibetrag richtet sich an Studenten, Rentner, Auszubildende, Eltern und Freiberufler genauso wie an Festangestellte.
Es gibt verschiedene Formen von Freibeträgen, wobei
- der Grundfreibetrag das Existenzminimum sichert.
- der Kinderfreibetrag Familien von Ihren Mehrwertkosten entlastet.
- der Lohnsteuerfreibetrag Arbeitende mit geschäftlichem Mehraufwand entschädigt.
- Weitere Formen sind etwa der Rentenfreibetrag, der Spendenfreibetrag oder der Steuerfreibetrag bei Schwerbehinderung.
- Vom Steuerfreibetrag unterscheidet sich die Pauschale dadurch, dass bei Letzterer Arbeitende bis zu einem fixen Betrag keine Belege vorlegen müssen.