Was ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?
Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, welche die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Eine Kündigung kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern ausgesprochen werden. Um die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsvertrages zu gewährleisten, muss sie in schriftlicher Form erfolgen und vom Verfasser persönlich unterschrieben werden. Beachtenswert sind zudem Faktoren wie Kündigungsschutz und Kündigungsfristen sowie die Formen und Inhalte eines Kündigungsschreibens.
Arbeitsvertrag kündigen: Welche Arten und Gründe gibt es?
Es gibt verschiedene Formen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, spricht man von einer Eigenkündigung. Beendet der oder die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis spricht man von einer Fremdkündigung. Darüber hinaus ist zwischen außerordentlicher- und ordentlicher Kündigung zu unterscheiden.
Was ist die außerordentliche Kündigung und wann tritt diese ein?
Eine außerordentliche Kündigung liegt unter anderem dann vor, wenn Arbeitnehmer entlassen werden, die normalerweise durch diverse Vorschriften unkündbar sind. Hierbei ist nicht zwingend ein Pflichtverstoß notwendig. Es kann beispielsweise sein, dass ein Betrieb stillgelegt wird, die Angestellten aber nicht ordentlich entlassen werden können.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist niemand an eine Kündigungsfrist gebunden. Daher wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist beendet. Maßgeblich ist hier jedoch ein sehr wichtiger Kündigungsgrund. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann durch beide Seiten erfolgen.
- Arbeitgeber: Nur bei schweren Pflichtverstößen oder massivem Fehlverhalten. In der Regel geht eine Abmahnung gemäß Arbeitsrecht voraus. Beispiele wären Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung, Betriebsspionage, Mobbing oder Rufschädigungen.
- Arbeitnehmer: Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist möglich, wenn zum Beispiel Arbeitgeber das Arbeitsschutzgesetz nicht einhalten oder Lohn bzw. Gehalt nicht pünktlich bezahlt wird.
Gut zu wissen: Anhörung bei fristloser Kündigung
Sprechen Arbeitgeber eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus, dürfen die Betroffenen innerhalb einer Woche eine Aussage zu den Vorwürfen vorbringen. Das Bundesarbeitsgericht sagt in verschiedenen Urteilen allerdings, dass die Frist in Ausnahmefällen überschritten werden darf – zum Beispiel, wenn es um das Thema Vertraulichkeit geht.
Was ist die ordentliche Kündigung und welche Arten gibt es?
Bei einer ordentlichen Kündigung sind alle Parteien zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen verpflichtet. Zudem ist ein Kündigungsgrund zu nennen. Es gibt verschiedene Arten der ordentlichen Kündigung:
- Betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann erfolgen, weil beispielsweise ein Unternehmen Insolvenz anmeldet oder Arbeitsstellen abbaut. Es müssen allerdings betriebliche Erfordernisse vorliegen und eine Weiterbeschäftigung ist in keinem Fall möglich. Achtung: Die Kündigung erfolgt mittels Sozialauswahl. Unternehmen dürfen demnach nicht wahllos kündigen.
- Personenbedingte Kündigung: In diesem Fall können Angestellte ihre Leistung nicht mehr erbringen. Beispiele hierfür wären objektive Leistungsmängel wie verlorene Fahrerlaubnis, Gefängnisstrafen oder auch mangelnde Sprachkenntnisse. Wirksam wird diese Kündigungsform allerdings nur, wenn eine negative Prognose vorliegt und es nicht absehbar ist, ob und wann der Arbeitnehmer wieder volle Leistungen erbringen kann.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Voraussetzung für diese Form der Kündigung ist ein schweres Fehlverhalten durch die Arbeitnehmer. Dies ist beispielsweise bei Diebstahl, vertragswidrigem Verhalten, Arbeitszeitbetrug oder Störung des Betriebsfriedens der Fall.
- Krankheitsbedingte Kündigung: Diese Form ist sehr speziell und nur wirksam, wenn Angestellte durch eine Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, das Arbeitspensum zu schaffen. Wichtig: Es muss eine andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Eine krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer ist problemlos möglich.
Für die Kündigung des Arbeitsvertrags brauchen Arbeitnehmer keinen Grund
Im Gegensatz zu Arbeitgebern müssen Angestellte keine Begründung für die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses angeben. Es besteht eine Kündigungsfreiheit. Da allerdings niemand einfach so einen Job beendet, gibt es im Hintergrund selbstverständlich Gründe für den Schritt:
- Finanzielle Aspekte: Vielleicht liegt ein Jobangebot vor, in dem Sie besser bezahlt werden.
- Karriere: Ein neuer Job kann die Karriere positiv beeinflussen.
- Drohende Kündigung: Vielleicht stehen Entlassungen bereits im Raum und Arbeitnehmer wollen vorgreifen.
Hinzu kommen etwaige persönliche Probleme, die Angestellte dazu bringen, die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags in Erwägung zu ziehen. Offengelegt werden müssen sie allerdings nicht.
Beide Seiten sollten sich eine Kündigung gut überlegen
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, gibt es keinen Weg zurück. Eine Kündigungsrücknahme ist nicht möglich.
Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags
Egal, ob die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Seiten des Unternehmens oder der Belegschaft ausgeht, die Kündigungsfristen müssen Sie im Falle einer ordentlichen Kündigung beachten. Zunächst sollten Sie darauf achten, welche Vorgaben sich in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag befindet. Diese können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Gibt es keinen entsprechenden Vermerk, tritt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend § 622 BGB in Kraft.
Fristen sind abhängig davon, wer kündigt
Generell gilt für Arbeitnehmer, dass Sie jederzeit zum 15. oder zum Monatsende kündigen dürfen. Die vorgegebene Frist beträgt auf jeden Fall mindestens vier Wochen, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes festgelegt worden. Ausnahme: Die Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit. Hier stehen beiden Seiten zwei Wochen zur Verfügung. Zudem ist kein Kündigungsgrund notwendig.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Das sind die Fristen für Arbeitgeber
Für ein Unternehmen ist es nicht so einfach, ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit zu kündigen. Je länger Mitarbeitende im Betrieb beschäftigt sind, umso höher fällt die Kündigungsfrist aus – sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Diese Fristen müssen Unternehmen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beachten:
Es gibt Sonderregelungen
Diese betreffen bestimmte Personengruppen bzw. außerordentliche Zustände innerhalb eines Unternehmens. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Mitarbeitern ist an eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen gebunden. Eine Sonderregelung stellt ebenfalls ein Insolvenzverfahren dar. In diesem Fall beträgt die Frist maximal drei Monate.
Vorzeitige Kündigung des Arbeitsvertrags – ist das möglich?
Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben die Höhe der Kündigungsfrist betreffend, allerdings können sich beide Parteien zusammensetzen und eine kürzere Frist vereinbaren. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird dann zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen. In der Regel wird in diesem Zusammenhang ein schriftlicher Aufhebungsvertrag gemäß Arbeitsrecht formuliert, der einen Kompromiss beider Seiten darstellt.
Kündigungsschreiben für einen laufenden Arbeitsvertrag
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht immer einfach. Dieser Schritt sollte stets wohl durchdacht sein. Vor allem im Hinblick auf den Inhalt und die Formalia. Schließlich wollen weder Mitarbeiter noch Arbeitgeber, dass die Kündigung an einem Formfehler scheitert. Doch was muss in einer Kündigung stehen?
- Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen: Es gab zwar bereits Fälle, in denen eine mündliche Kündigung anerkannt wurde, nach BGB sollte sie jedoch schriftlich erfolgen. Achtung: Per Social Media, E-Mail, SMS oder Fax ist sie ebenfalls nicht wirksam.
- Die Kündigungsabsicht muss klar formuliert sein: Nur so vermeiden Sie Unstimmigkeiten.
- Formulierung: Der Empfänger muss im Kündigungsschreiben angegeben werden. Formulierungen, wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ machen die Kündigung unwirksam.
- Zeitangabe: In jeder Kündigung muss ersichtlich sein, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen wollen oder gekündigt werden.
- Persönliche Unterschrift: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn die Unterschrift vollständig und handschriftlich vorliegt. Eine E-Signatur ist unwirksam.
Zustelldatum: Händigen Sie die Kündigung persönlich aus, tritt die Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung in Kraft. Verschicken Sie diese jedoch per Post, beginnt die Kündigungsfrist ab Empfangsdatum. Planen Sie diesen Umstand mit ein, wenn Sie beispielsweise den Arbeitsbeginn bei einem neuen Unternehmen festlegen.
Ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigung notwendig?
In der Regel endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch nach dem im Vorfeld festgelegten Zeitraum. Aus diesem Grund gibt es auch keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie haben einen neuen Job begonnen und merken zeitnah, dass Sie diesen nicht weiter ausüben wollen? Sofern Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses problemlos möglich. Wollen Sie den Vertrag vor Ablauf beenden, sollten Sie sich Ihren Vertrag genauer ansehen. Gibt es eine Kündigungsklausel? Dann richten Sie sich nach diesem. Meist bestehen Arbeitgeber auf eine entsprechende Klausel, um Verwirrungen vorzubeugen. Eine fristlose Kündigung ist übrigens ebenfalls möglich.
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – Alles Wichtige auf einen Blick
- Bei einer Kündigung müssen Inhalt des Schreibens sowie Fristen eingehalten werden. Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders kommuniziert, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Probezeit und Sonderreglungen bei Insolvenzen. Sonderkündigungsschutz gilt für bestimmte Personengruppen.
- Die Kündigungserklärung muss immer klar formuliert sein, damit keine Verwirrung entsteht. Sofern Arbeitnehmer unsicher sind, ob eine Kündigung rechtswirksam ist, empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Anwalt.
- Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung (an Fristen und Vorgaben gebunden) und einer außerordentlichen Kündigung (keine Kündigungsfrist). Empfinden Arbeitnehmer die Kündigung als nicht wirksam, können sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.
- Beenden Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit, um beispielsweise ein neues Jobangebot anzunehmen, haben Sie keinen Anspruch darauf, früher aus ihrem Arbeitsvertrag entlassen zu werden.
- Sofern im Vertrag kein Absatz enthalten ist, können Angestellte auch vor Dienstantritt kündigen.
- Auch bei Kurzarbeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sowohl durch Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber möglich.