Was versteht man unter Arbeitsschutz?
Unter Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen und Praktiken, die zum Schutz von Arbeitnehmern in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Arbeitszeiten, der Gesundheitsschutz und die Arbeits- und Raumgestaltung. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind aufgefordert, einen Arbeitsschutzausschuss zu etablieren, der regelmäßig potenzielle Sicherheitsprobleme bzw. Gesundheitsgefahren identifiziert. Verstoßen Arbeitgeber gegen ihre Fürsorgepflicht bzw. gegen Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz, hat das für sie schwerwiegende Folgen.
Arbeitsschutz: Welche Gesetze regeln Arbeits- und Gesundheitssicherheit?
Arbeitgeber müssen in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit an die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsschutzverordnung und ihren rechtssicheren Vorschriften halten. Folgende Gesetzestexte sind relevant:
Bürgerliches Gesetzbuch
Die sogenannte Fürsorgepflicht von Arbeitgebern ist in den §§ 617 bis 619 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und umfasst die Pflicht zur Krankenfürsorge, zu Arbeitsschutzmaßnahmen und formuliert für Firmenchefs zudem die Unabdingbarkeit von Fürsorgepflichten mit Blick auf Gefahren für Gesundheit und Leben.
Beispiele: Betriebsräume sowie verwendete Geräte und Maschinen sind soweit als möglich gefährdungsfrei einzurichten und zu betreiben. Für den Arbeitsschutz spielen auch Gebotszeichen eine große Rolle. Symbole wie „Gehörschutz benutzen“ oder „Schutzkleidung tragen“ fordern Arbeitnehmer zu einem bestimmten Verhalten auf und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung im Betrieb und am jeweiligen Arbeitsplatz.
Arbeitsschutzgesetz
Das wichtigste Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, potenzielle oder bestehende Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen einzuführen. Firmenverantwortliche haben für eine angemessene Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen zu sorgen:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen betrifft alle Abläufe innerhalb von Organisationen. Arbeitgeber sind nach § 12 zur Unterweisung der Beschäftigten verpflichtet. Sie informieren über relevante Vorschriften des Arbeitsschutzes, besonders mit Blick auf gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen. Ziel jener Arbeitsschutzrichtlinien ist es, das Gefahrenrisiko herabzusetzen.
- Das Arbeitsschutzgesetz besteht aus einzelnen Arbeitsschutzverordnungen. Letztere betreffen beispielsweise Maßnahmen für Lärmschutz, für den Umgang mit Gefahrstoffen oder Biostoffen, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und für eine sichere Arbeitsplatzgestaltung.
Produktionssicherheitsgesetz
Das sogenannte Produktionssicherheitsgesetz (ProdSG) behandelt europaweit die technische Sicherheit von Produktionsanlagen und Geräten. In erster Linie geht es um Produktsicherheit mit Blick auf den Verbraucherschutz, aber auch auf Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Gesetzesvorgaben der EU regeln zum Beispiel Sicherheitsanforderungen sowie technische Normen von Produkten.
Arbeitssicherheitsgesetz
Ein weiteres Grundlagengesetz im Arbeitsschutz ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet Unternehmer, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Aufgaben im Bereich Arbeitnehmerschutz:
- Betriebsärzte: Ihre Aufgabe ist es, Beschäftigte in arbeitsmedizinischer Hinsicht zu betreuen. Das heißt, sie führen beim Personal Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten Arbeitgeber mit Blick auf die allgemeine und spezielle Arbeitsschutzstrategie im Unternehmen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Sie sind zur Zusammenarbeit mit den jeweiligen Betriebsärzte verpflichtet. Sie selbst müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. Berufsgenossenschaften bieten die dafür erforderlichen Aus- und Fortbildungen an. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitsfachkräften: interne sowie externe, aber auch überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste.
- Sicherheitsbeauftragte: Hier handelt es sich um Beschäftigte, die Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen. Sie kümmern sich beispielweise um Schutzausrüstungen oder Schutzvorrichtungen in der Produktion und beraten auch bei gesundheitswidrigen Verhaltensweisen der Belegschaft. Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften bieten für das zentrale Thema Arbeitsschutz Ausbildungskonzepte an.
- Arbeitsschutzausschuss: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bedienen sich eines mehrköpfigen Arbeitsschutzausschusses. Die Ausschussmitglieder identifizieren Sicherheitsprobleme und Verstöße gegen die Gesundheitssicherheit und entwickeln Verbesserungen im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs. Ausschüsse dieser Art bestehen immer aus Arbeitgeber oder Führungskräften im Unternehmen, zwei Betriebsratsmitgliedern, den Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzte sowie Sicherheitsbeauftragten.
- Kompetenzzentrum: Bestimmte Unfallversicherungsträger bieten kleinen Betrieben bis zu zehn Beschäftigten ein sogenanntes Kompetenzzentrum an. Es unterstützt betreffende Unternehmer in allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen.
Weitere Gesetze, Regelwerke und Bestimmungen
Weitere Gesetze, Regelwerke und Bestimmungen, die Arbeitgeber beachten müssen, sind beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetriSichV) sowie die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), aber auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Biostoffverordnung (BioStoffV). Wesentliche Bestimmungen formulieren auch das Jugendschutzgesetz (JarbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Unternehmer können sich zu Ihrer eigenen Absicherung, zum Beispiel bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz informieren. Auch sogenannte Arbeitsmanagement-Systeme (AMS) unterstützen firmeninterne Verantwortliche bei allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Wer ist verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Weil die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz immer an erster Stelle steht, liegt es vor allem in der Verantwortung von Arbeitgebern, relevante Sicherheitsstandards innerhalb von Unternehmen zu gewährleisten. Das kann in diesem Kontext beispielsweise bedeuten, dass die Belegschaft keinen giftigen Arbeitsstoffen wie Chemikalien, Gasen oder ähnlichen gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt ist. Die Aufmerksamkeit der Firmenleitung muss sich jedoch auch auf den sozialen und psychischen Arbeitsschutz richten. Folgendes gehört per Gesetz zu den Pflichten von Arbeitgebern:
Technischer Arbeitsschutz
Mitarbeitende, deren Arbeitsumgebung überdurchschnittliche Risiken birgt, müssen immer mit entsprechender Schutzkleidung oder notwendigen Gerätschaften ausgestattet sein. Gemeint sind z. B. Laboranten, Bergleute oder Industriekletterer. Ein technischer Arbeitsschutz umfasst somit alle Vorschriften zur Sicherung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Folgende Bereiche gehören dazu:
- Arbeitsstätten – diese müssen gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung menschengerecht und ordnungsgemäß betrieben werden, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
- Baustellen – auch sie sind Unfallhotspots und bedürfen engmaschiger Schutzmaßnahmen, um Beschäftigte vor den Folgen schlechter Rahmenbedingungen und außergewöhnlicher Belastungen wie Lärm, Gefahrstoffen, Staub und Vibrationen besser zu schützen.
- Arbeitsmittel – gemeint sind hier elektrische Werkzeuge wie Schlagbohrer oder auch komplexe Baumaschinen. Diese müssen zur Sicherheit von Arbeitnehmern regelmäßig geprüft werden, um Unfall- und Gesundheitsgefahren so weit als möglich auszuschließen. Auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge oder Druckanlagen zählen dazu. Für diese gelten besonders strenge Prüfpflichten.
- Physikalische Einwirkungen – Lärm, Vibrationen und Strahlung, aber auch elektromagnetische Felder können sich, je nach Intensität und Einwirkungszeit, negativ auf die Gesundheit von Beschäftigten auswirken. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, ihre Mitarbeitende vor diesen Gefährdungslagen zu schützen. Hierfür müssen Unternehmer beispielsweise die Strahlenexposition messen und bestimmte Grenzwerte einhalten.
In diesem Zusammenhang sind auch Arbeitnehmer gefordert, sich zu schützen und zum Erhalt der eigenen Gesundheit die gesetzlichen Regelwerke zum technischen Arbeitsschutz und Sicherheitshinweise zu beachten und ordnungsgemäß umzusetzen.
Sozialer Arbeitsschutz
Der sogenannte soziale Arbeitsschutz gilt für besonders schutzbedürftige Personen- bzw. Berufsgruppen. Ziel ist es hier, jene Mitarbeitende vor möglichen Überforderungen und Gesundheitsschäden zu schützen. Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren dabei unter anderem die Einhaltung besonderer Arbeitszeiten. Folgende Schutzbedürftige sind gemeint:
- Kinder und Jugendliche
- Schwangere und stillende Frauen
- Chronisch kranke Mitarbeitende, zum Beispiel Allergiker
- Arbeitnehmer mit Behinderungen
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Psychischer Arbeitsschutz spielt in modernen Unternehmen ebenfalls eine große Rolle. Im Fokus stehen dabei psychische Belastungen von Beschäftigten. Laut DIN EN 10075 sind darunter „die Gesamtheit aller Einflüsse zu verstehen, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken“. Folglich kann jede berufliche Tätigkeit Arbeitnehmer auch psychisch belasten. Hier einige Beispiele:
- Vorgesetztenverhalten
- Fehlende Unterstützung und Feedback
- Zeitdruck
- Verhalten von Kollegen
- Unklare Kompetenzen bzw. Arbeitsaufträge
- Kommunikationsdefizite
- Informationsdefizite
- Überforderung
- Hohe Verantwortung
- Überforderung durch Unterforderung
Unternehmer sollten diese Belastungen ernst nehmen, schon alleine deshalb, um Fehlzeiten in der Belegschaft klein zu halten, aber auch um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Ignorieren sie Belastungen ihrer Beschäftigten, riskieren sie Folgendes:
- reduzierte Arbeitsleistungen
- höhere Unfallgefahren
- gesundheitliche Einschränkungen
- Berufsunfähigkeit
Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache und baut auf eine Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für sämtliche Aktionen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Deshalb sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung, zum Beispiel gemäß BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) oder BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zu erstellen. Ziel einer solchen Beurteilung ist es immer, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu vermeiden und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sicherzustellen. Führungskräfte oder Chefs gehen bei Gefährdungsbeurteilungen einzelner Arbeitsplätze üblicherweise in folgenden Schritten vor:
- Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Ermittlung der Gefährdungen
- Beurteilung von Gefährdungen
- Festlegen von Maßnahmen
- Durchführung von Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit
- Dokumentation
- Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung: Umstände und Voraussetzungen
Die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung ist anfangs sehr zeitintensiv. Mithilfe von kostenloser Software können Arbeitgeber dieser Aufgabe inzwischen einfach und schnell nachkommen. So gelingt beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere oder für Beschäftigte, die dem Mutterschutz unterliegen. Auch psychische Gefährdungsbeurteilungen erfassen Betriebsinhaber seit 2013 auf diese Weise. Dabei ist es ihre Aufgabe die jeweiligen Arbeitsbedingungen zu prüfen und zu klären, ob sie zu einer psychischen oder physischen Belastung führen können.
Mit einer einmaligen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist es allerdings nicht getan. Immer dann, wenn sich Umstände und Voraussetzungen in Betrieben ändern, müssen Risiken für Arbeitsplätze neu evaluiert werden. Hier einige Beispiele:
- Neue Stoffe, Maschinen oder Werkzeuge
- Änderungen in Gesetzestexten
- Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
- Änderungen der Produktionsprozesse oder Arbeitsverfahren
Schriftliche Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt nach § 6 die schriftliche Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Die Art und Weise ist dabei nicht festgeschrieben. Arbeitgebern bleibt es überlassen wie die Dokumentation aussehen soll. Sie können analoge Vorlagen nutzen oder auf diejenigen von Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Allerdings haben einige Berufsgenossenschaften ganz bestimmte Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitgliedsbetriebe entwickelt, die auf bestimmte Berufsbilder bzw. Branchen zugeschnitten sind. Alternativ können Arbeitgeber die Dokumentationen ganz bequem mithilfe von Online-Formaten durchführen. Branchenspezifische Checklisten helfen ihnen bei der Erstellung.
Arbeitsschutz – Alles Wichtige auf einen Blick
- Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitende haben in deutschen Unternehmen oberste Priorität, das legt das Arbeitsschutzgesetz sowie zahlreiche Verordnungen und gesetzliche Richtlinien innerhalb der EU fest. Verantwortlich ist stets der Firmenchef.
- Für ein korrektes Gesundheitsmanagement verpflichten Firmeninhaber im Rahmen der Regelbetreuung, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, um mit ihrer Hilfe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb umzusetzen.
- Die sogenannten Gefährdungsbeurteilungen bilden die gesetzliche Basis jeder Maßnahme zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Darin dokumentieren Führungskräfte oder Firmenchefs identifizierte Gefahren und potenzielle Risiken des gesamten Unternehmens, aber auch jedes einzelnen Arbeitsplatzes.
- Infolge ihrer Fürsorgepflicht entwickeln Verantwortliche einen effektiven Maßnahmenkatalog, um Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Belegschaft umzusetzen. Die Verantwortlichen im Unternehmen müssen alle Maßnahmen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf ergänzen.
- Arbeitsschutz liegt größtenteils in der Verantwortung von Arbeitgebern, doch auch Mitarbeitende müssen dazu beitragen. So schreibt der § 15 des Arbeitsschutzgesetzes vor, dass Beschäftigte verpflichtet sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen und ihre Gesundheit proaktiv zu schützen.
- Die Gefahren am Arbeitsplatz variieren stark und hängen von Berufsbildern und Branchen ab.
- Unternehmer müssen Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes durchgeführt haben, bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen wird. Anderenfalls riskieren sie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.