Was versteht man unter einer Lohnpfändung?
Bei der Lohnpfändung handelt es sich um eine Art der Zwangsvollstreckung. Gesetzliche Grundlage ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Haben sich Gläubiger durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsentscheid einen sogenannten vollstreckbaren Titel gesichert, können sie sich ihr Geld nach und nach direkt von Arbeitgebern eines Schuldners erstatten lassen. Dabei wird der Lohn niemals ganz, sondern nur anteilig – gemäß der aktuellen Lohnpfändungstabelle – gepfändet.
Lohnpfändung und ihre Bedeutung: Wie kommt sie zustande?
Wenn Arbeitnehmer ihre privaten Schulden nicht begleichen können, lässt sich eine Lohnpfändung oft nicht mehr vermeiden. In diesem Fall dürfen sich Gläubiger mithilfe eines Gerichtsurteils direkt an Arbeitgeber wenden. Diese besondere Form der Zwangsvollstreckung ist in den §§ 850 ff der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Dabei werden, laut § 840 ZPO, Arbeitgeber zu sogenannten Drittschuldnern von Gläubigern.
Pfänden vom Girokonto
Wer das Girokonto von Schuldnern pfänden möchte, hat im Vergleich zur üblichen Lohnpfändung schlechtere Karten. Denn Arbeitgeber überweisen nur nicht pfändbare Einkommensanteile auf das Schuldnerkonto. Wenn Schuldner das Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto umgewandelt haben, können weitere Gläubiger davon kein Geld für sich abschöpfen.
Was müssen Gläubiger tun, um eine Lohnpfändung durchführen zu dürfen?
Wenn Gläubiger das geschuldete Geld zurückholen möchten, kann das mithilfe einer Lohnpfändung gelingen. Folgenden Ablauf müssen Gläubiger beziehungsweise Arbeitgeber beachten:
- Schritt 1: Gläubiger brauchen zunächst einen vollstreckbaren Titel für diese spezielle Form der Zwangsvollstreckung. Außerdem die Adresse des Unternehmens, das den Schuldner beschäftigt.
- Schritt 2: Gläubiger müssen einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Gericht stellen. Danach darf ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung jenes Beschlusses an die Arbeitgeberadresse beauftragt werden.
- Schritt 3: Gerichtsvollzieher stellen Unternehmen den Beschluss zu und verdeutlichen damit, dass diese die gepfändeten Forderungen nicht an betreffende Arbeitnehmer auszahlen dürfen.
- Schritt 4: Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses bleibt eine Zwei-Wochenfrist, um als Arbeitgeber gegenüber Gläubigern eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben. Darin muss der Betrieb angeben, ob er zur Zahlung bereit ist oder ob noch weitere Gläubiger Ansprüche auf den Lohn des oder der Angestellten erheben bzw. ob – wie es § 840 ZPO vorschreibt – bereits Lohnpfändungen stattfinden.
- Schritt 5: Bei mehreren Pfändungen müssen Arbeitgeber in der Reihenfolge von deren Zustellung vorgehen (§ 804 Abs. 3 ZPO). Das heißt: Immer dann, wenn die Schuldensumme eines Gläubigers abgegolten ist, tilgt der Arbeitgeber die nächste Forderung.
- Schritt 6: Wenn es um Lohnpfändung geht, müssen Arbeitgeber bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens korrekt sein. Fragen hierzu beantwortet das jeweilige Vollstreckungsgericht. Setzen Firmenverantwortliche den Pfändungsbetrag fälschlicherweise zu hoch an, machen sie sich gegenüber den Arbeitnehmern schadensersatzpflichtig. Ist der Betrag zu niedrig, können Gläubiger auf Schadensersatz klagen.
In diesem Fall wird die Vollstreckungsmaßnahme unwirksam
Falls sich Schuldner für den Schritt in die Verbraucherinsolvenz entscheiden, dürfen Arbeitgeber die Pfändungssummen nicht mehr an Gläubiger überweisen. Die Vollstreckungsmaßnahme ist somit unwirksam, denn der pfändbare Gehaltsanteil wird dann zur Insolvenzmasse gerechnet.
Einschränkungen: Das darf nicht gepfändet werden
Folgende Einkommensbestandteile von Schuldnern sind grundsätzlich unpfändbar:
- Aufwandsentschädigungen
- Erziehungsgelder
- Studienbeihilfen nach § 850a ZPO
- Erschwerniszulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Dagegen sind Zulagen für Schichtarbeit oder Arbeit am Samstag pfändbar. Bedingt pfändbar sind nach § 850b ZPO zum Beispiel bestimmte Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen. Auch die Pfändung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch von Sonderzahlungen für Betriebsjubiläen ist zu 50 % erlaubt. Sonderregelungen nach § 850d ZPO gelten, wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden sollen.
Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils
Auf Antrag können Arbeitnehmer, deren Gehalt oder Lohn gepfändet wird, die Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils erbitten, zum Beispiel wegen besonderer Bedürfnisse aus persönlichen und beruflichen Gründen. Das können nach § 850f ZPO zum Beispiel Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit sein oder auch überdurchschnittlich hohe Krankheitskosten. Wenn die Lohnpfändung eine besondere Härte für Schuldner darstellt, können diese sogar eine Aufhebung oder vorübergehende Einstellung der Lohnpfändung beantragen (§ 765a ZPO). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) betreibt ein Portal zur Onlineberatung von Schuldnern. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme und berät in allen Fragen zu Lohn- und Gehaltspfändung.
Was bedeutet eine Lohnpfändung für Arbeitgeber?
Gläubiger können das Gehalt oder den Lohn von Schuldnern direkt bei deren Arbeitsstellen pfänden. Dabei gelten jedoch einige Einschränkungen: Mit Zustellung des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Adresse von Arbeitgebern dürfen diese nicht mehr den kompletten Lohn an betroffene Arbeitnehmer auszahlen, sondern nur noch den sogenannten Lohnpfändungsfreibetrag. Den Differenzbetrag zum verbleibenden Nettolohn müssen Firmenchefs direkt an Gläubiger überweisen.
Ein spezielles Thema ist die Frage der Pfändung von Kurzarbeitergeld: Diese Finanzspritze der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung von Unternehmen und ihren Beschäftigten ist eine Leistung, die im Sozialgesetzbuch III (SGB) geregelt ist und Arbeitnehmer zwischen 60 und 67 % des üblichen Gehalts sichert. Kurzarbeitergeld ist somit eine Lohnersatzleistung, die wie das normale Einkommen pfändbar ist. Bei einer laufenden Gehaltspfändung kann es vorkommen, dass eine Pfändung des Kurzarbeitergelds durch Gläubiger gesondert beantragt werden muss.
Was bleibt Schuldnern bei Lohnpfändung?
Pfändbar ist grundsätzlich nur das Netto-Einkommen von Schuldnern. Bei Lohnabtretung oder Gehaltspfändung bleibt den betreffenden Arbeitnehmer dennoch ein Mindesteinkommen zur Existenzsicherung. Seine Höhe berücksichtigt außerdem die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, für die verschuldete Arbeitnehmer aufkommen. Wenn es um Lohnpfändung geht, gelten selbst Ehepartner als unterhaltsberechtigt, auch wenn sie selbst einem Beruf nachgehen und eigenes Gehalt beziehen.
Die Lohnpfändungstabelle des aktuellen Kalenderjahres 2024 legt die Höhe der Pfändungsfreigrenze, auch Pfändungsfreibetrag genannt, fest. Aktuell liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.402,28 Euro. Liegt also das Einkommen des Schuldners darunter, kann keine Lohnpfändung stattfinden und die betreffenden Arbeitnehmer erhalten weiterhin ihren üblichen Nettolohn.
Diese Tabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO alle zwei Jahre aktualisiert. Sie dient als Schuldnerschutzvorschrift dazu, die Entschuldung auch mit Blick auf die Interessen von Schuldnern zumutbar ablaufen zu lassen.
Wichtig: Nach Einsicht des Pfändungsbescheides können Verschuldete einen Pfändungsschutzantrag fristgerecht beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen. Darin sind alle Fakten zu belegen, die in ihren Augen einer Pfändung entgegenstehen.
Beachtung von Geld- und Naturalleistungen
Geld- und Naturalleistungen, die Schuldner beispielsweise neben Lohn oder Gehalt zustehen, müssen laut § 850e ZPO zusammengerechnet werden. Beispiel: Freie Unterkunft, Verpflegung, aber auch der Firmenwagen, wenn er privat genutzt wird, müssen Arbeitgeber kalkulieren und zum Einkommen des verschuldeten Beschäftigten hinzurechnen.
Häufige Fragen zum Thema Lohnpfändung
Wer sich mit Lohn- oder Gehaltspfändungen konfrontiert sieht, setzt sich zwangsläufig mit zahlreichen Fragen auseinander. Das betrifft sowohl Arbeitergeber als auch Arbeitnehmer.
Unterliegen Arbeitgeber bei Lohnpfändungen einer Schweigepflicht?
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht müssen Unternehmen in jedem Fall geltende Bestimmungen zum Datenschutz für ihre Mitarbeiter umsetzen. Dazu gehört es auch, Informationen zur Lohnpfändung unter Verschluss zu halten. Anderenfalls würde nicht nur der Ruf des oder der Angestellten, sondern auch der des Unternehmens Schaden nehmen.
Wie können Schuldner eine Lohnpfändung aufheben?
Verschuldete Arbeitnehmer können eine Lohnpfändung grundsätzlich durch Zahlung der Schuldensumme aufheben. Alternativ können sie Pfändungen abwenden, in dem sie gemeinsam mit dem Gläubiger einen Vergleich suchen oder die Privatinsolvenz einleiten.
Dürfen Arbeitgeber bei der Umsetzung von Lohnpfändungen Gebühren erheben?
Unternehmer dürfen, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung, keine Kostenpauschale für die Bearbeitung von Lohnpfändungen festschreiben lassen. In manchen Arbeitsverträgen sind mitunter noch Regelungen enthalten, wonach Arbeitnehmer für die Bearbeitung von Lohnpfändungen eine Kostenpauschale zahlen müssen. Solche Klauseln sind jedoch nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unwirksam.
Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?
Prinzipiell kann ein Unternehmer wegen einer Lohnpfändung keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen. Denn hierfür müsste ein echter Kündigungsgrund nach § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) vorliegen. Eine Gehaltspfändung sowie die damit verbundenen Schuldendienste von Arbeitnehmern haben nichts mit der Arbeitsstelle zu tun. Es handelt sich um eine rein private Angelegenheit. Trotzdem können Chefs eine Kündigung aufgrund von Lohnpfändungen vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, wenn für einen Beschäftigten überdurchschnittlich viele Pfändungen durchzuführen sind und der Betrieb nachweislich einen erheblichen Arbeitsaufwand mit Störungen der Betriebsorganisation erleidet. So legt es das Bundesarbeitsgericht fest.
Können Arbeitgeber Lohnpfändungen widersprechen?
Arbeitgeber können das Procedere einer Lohnpfändung zugunsten von Gläubigern nicht einfach verweigern. Sobald dem Unternehmen ein sogenannter Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss vorliegt, ist es als sogenannter Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens von Arbeitnehmern an Gläubiger zu überweisen.
Wird eine Pfändung als Schufa-Eintrag festgehalten?
Bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sind sämtliche Konsumentenkredite bzw. Negativmerkmale wie Zwangsvollstreckungen und Vermögensauskünfte gespeichert. Wenn also eine Pfändung zulasten von Arbeitnehmern läuft, wird diese neben einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts bzw. Vollstreckungsgerichts auch von der Schufa registriert. Der negative Eintrag wird erst 3 Jahre nach Begleichung der Schulden gelöscht.
Wie sieht es mit einer Lohnpfändung bei einem Minijob aus?
Mit 538 Euro Monatseinkommen liegen die Einkünfte aus einem Minijob deutlich unter der Pfändungsfreigrenze einer Person. Somit ist das Einkommen von Minijobbern nicht pfändbar. Auch im Falle einer Privatinsolvenz kommt eine Pfändung zur Befriedigung von Gläubigern nicht infrage. Das gilt ebenfalls für Sozialleistungen, Arbeitslosengeld sowie Rente. Ausnahmen bestätigen jene Regeln.
Lohnpfändung – Alles Wichtige auf einen Blick
- Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung handelt es sich um eine Art der Zwangsvollstreckung. Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Gläubiger können zu ihren Gunsten eine Pfändung des Lohns nur dann durchführen lassen, wenn sie vorher einen Vollstreckungstitel durch das Amtsgericht oder das Vollstreckungsgericht nachweisen können.
- Pfändbar ist bei Schuldnern immer nur das Nettoeinkommen. Dabei gelten bestimmte Pfändungsfreibeträge, die das Existenzminimum von Schuldnern sichern. Alles was oberhalb jener Freigrenzen liegt, darf von Arbeitgeber an Gläubiger überwiesen werden.
- Ausnahmen bilden besondere Bezüge, die nicht oder nur teilweise bzw. unter bestimmten Voraussetzungen pfändbar sind: Dazu zählt zum Beispiel die Vergütung von Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder oder Studienbeihilfen.
- Liegen mehrere Pfändungsbeschlüsse von diversen Gläubigern vor, müssen Arbeitgeber die jeweiligen Summen in der Reihenfolge ihrer Zustellung überweisen.
- Die jeweils gültige Pfändungstabelle legt die Höhe der Pfändungsfreigrenze zugunsten der Schuldner fest. Aktuell liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.402,28 Euro monatlich.